Oberbalm (Transkription Nr. 1069)

Schulort: Oberbalm
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 177-178
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Laupen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Oberbalm
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Oberbalm
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberbalm (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

Zustand der Schul zu Oberbalm

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberbalm

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Oberbalm

I.1.d In welchem Distrikt?

Laupen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Erste viertelstund 39 Heüser Zweite viertelstund 26 Heüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ußert dem Dorf sind meistes Eizelne zerstreüte Heüser

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

die Entfernung ist oben angegeben

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jm Dorf 42 Außert dem dorf 58 kin.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Borisried, 1/2 Stund Niederscherli 1/2 Stund u Oberscherli 1/2 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Auswendiglernen Schreiben Singen und Catechisjrren

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis Ostern
Jm Sommer alle Wochen 1. Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen buch, Heidelberger, Psalmenbuch, Testament, Kinderbibel,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zu Wienachten wird der anfang mit vorschreiben gemacht

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag, 2: Stund und Nachmittag, 2: Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Auf gehaltenes Examen wurde vom Pfarer mit Zuziehung der emaligen vorgesezten die wahl gemacht, und dan vom jeweiligen Stiftschafner einer davon bestätiget

III.11.b Wie heißt er?

Petter Riesen

III.11.c Wo ist er her?

von Oberbalm

III.11.d Wie alt?

21 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledig

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Alzeit in der gemeinde, Kein beruf

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Landarbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

98.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 46. Mägdlein 52.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Kommen nur die kleineren bald mehr bald weniger

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.b Wie stark ist er?

Jst schon beantwortet

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wird nach masgab der anzahl der Kinder alle Examen aus dem Kirchengut etwas aufgetheilt

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] Alt und baufällig

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Alles in Gelt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

Für das Examen, 1. Pfund

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?

30 kr.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Kirchengut und gemeingut ist miteinander vereiniget

Unterschrift

Oberbalm den 18ten Hornung 1799
Petter Riesen Schullehrer

Zitierempfehlung: