Utzigen (Transkription Nr. 1095)

Schulort: Utzigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 105-106v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799: Vechigen
Kirchgemeinde 1799: Vechigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Vechigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Utzigen (Niedere Schule, reformiert)

26.03.1799

BEANTWORTUNG
Der Fragen über den Zustand der Schul Utzingen in der Kirch Gemeind Vechingen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name deß Ohrts wo die Schule ist heißt Utzingen; Jst Ein Dorf, oder Viertel-Gemeind, so Zu der KirchGemeind, oder Agendschafft Vechingen, im Districkt und Kanton Bern, gehört.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb deß Umkreises der nächsten Viertelstund dieses Schulbezirks, liegen 53. Häüser; Jnnerthalb deß Umkreises der Zweiten Viertelstund 30. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu diesem Schulbezirk gehören: 1. Dorf Utzingen worinn Die Schule ist, enthaltet bey 65. Kinderen; 2. Die Ohrtschafft Wuhl, eine halbestund von Dem Schulorte enthaltet bey 18. Kinderen; 3. die Ohrtschafft Birchi, eine halbestund von dem Schulohrte, enthaltet bey 4. Kinderen; 4. Die Güter: Kehr, Gummi, Boden, Spyrchen, Dießenberg, Amseldingen, Haselaker, Hursti, Gartensägerten, eine Viertelstund von dem Schulohrte, enthalten bey 23. Kinderen;

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Schulen sind: 1. Die Vechingen Schul, entfernt eine Viertelstund; 2. Die Litewyl Schul, entfernt eine halbestund; 3. Die Liedenthal Schul, entfernt drey Viertelstund; 4. Die Dentenberg Schul {eine Nebent Schul} entfernt eine Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: buchstabieren, läsen, auswendig lernen, singen, bätten, denne wird mit den Kinderen Catechisiert. Jtem Schreiben, geschriebenes läsen, (wan es Zeit, ist) Rechnen. Denne wird am Sontag Nachmitags, von dem Schulmeister, Kinderlehr gehalten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schulen werden im Winter, von Martini bis auf Maria verkündigung, gehalten; Jm Sommer aber nur etwan 1. oder 2. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind: Neben Der Heiligen Bibel, 1. daß Bernner Namenbuch; 2. Daß Bernner u Heidelberger Fragenbuch; 3. Hübners Biblisch-Historien Buch; 4.tens Gantings Underweis Buch; für daß Gesang, die Psallmen Davids, so auch Schmidlins- und Bachofens Musick Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Vorschrifften wird es allso gehalten: Man Schreibt Zuerst vor, die bloßen Buchstaben, Zahlen kr. — bz. — xr. Zeichen, Härnach Wörter, und endlich Zihlen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulen dauren täglich 4. Stund; Nemlich 2. Stund vor- und 2. Stund Nachmitag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Claßen getheilt, nach Proportion ihrer Letzgen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

Der Schulmeister ist bis dahin, vom Herrn Pfarrer und der Gemeind, nach geschehenem Examen, vorgeschlagen und von dem Ober Amtsmann bestätigt worden. Er heißt Christen Pauli, ist gebürtig von Utzingen, alt 44. Jahr, hat ein Weib und 7. Kinder, ist schon 18. Jahr Schullehrer, ist vorhin Zu Utzingen, bey seinen Eltern gewesen, hat Jhnen geholffen ihr Land arbeiten Neben seinem Lehramte hat er jetzt sein kleines Land Gütlin Zu besorgen.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es sind überhaupt bey 100. Kinderen, die Schule Zu besuchen, darvon etwas mehr Knaben, als Mägtlin sie so wohl im Sommer, als im Winter.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond, oder Schulstifftung, ist, der vierte Theil von dem jährlichen Zins, der 300. kr. so der Pfarrer Kohler Selig, denen vier Schulen Zu Vechingen vergabet, nemmlich 2. kr. 18. bz. 3. xr.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt, ist so eingeführt, alle Frühjahr bey dem SchulExamen, gibt man, den Kinderen aus dem Kirchen Guth, nach Proportion ihrer Letzgen, einen Pfennig, Zur aufmunterung ihres Fleißes.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schuhaus ist ein Neües, welches der Dorf-Sekelmeister in baulichem stande erhalten mus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schuhaus ist ein Neües, welches der Dorf-Sekelmeister in baulichem stande erhalten mus.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Daß Einkommen deß Schullehrers ist: 1. die Behausung ein Schulhaus, samt Garten, und etwas wenigen Härds, für Bünden, und Kabisplätz; wie auch 6. Klaffter danniges Brennholz, welches aber der Schulmeister selbst im gemeinen Wald auf machen, und eine Stunde weit führen laßen mus.
2. Jst auf den Güteren angelegt, so alle Jahr eingezogen werden mus, an Korn 31. Mäs. an Gelt kr. 7. bz. 21.
3. Obbemelte von Pfarrer Kohler härrührende kr. 2. bz. 18. xr. 3.
4. Von dem Armmen Guth Zu Utzingen, wegen denen Armmen Kinder kr. 12.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 26. März 1799. Christen Pauli Schulmeister zu Utzingen.

Zitierempfehlung: