Lufingen (Transkription Nr. 112)

Schulort: Lufingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 70-71v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Lufingen
Kirchgemeinde 1799: Lufingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Lufingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lufingen (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Fragen, und derselben beantwortungen über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Lufingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeind,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sie ist eine eigne Kirch Gemeind, und Agentschafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Des Districkts Basserstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Schule zu Embrach, 1/2. Stund, Die Schul zu ober- Embrach, 1./2. Stund, Die anderen bis 3./4. und über 1. Stund,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Über die Berg abgelegen,

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Zum 1.ten Buchstabieren, Zum 2.ten Lesen, zum 3.ten Außwendig Lernen, zum 4.ten schreiben, zum 5.ten Geschribnes Lesen, zum 6.ten Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Des Winters, und des Sommers,
Des Winters von Martini bis April, Des Sommers, vom April bis Martini, Wochentlich 2. Tag,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Nammenbüchlein, der Lehrmeister, das Zeügnuß-buch, das Psalmen Buch, das Testament, Gellerts Lieder zum Außwendig Lernen, das so genannte Waserbüchli,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Sie werden mit Nummeren bezeichnet, und die so darinn geübt sind, schreiben aus dem Gellert außwendig,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Des Winters 6. Stund, Des Sommers 3. Stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 4. Klassen, bey so viel Tischen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examinator-Convent.
Es examminiert drey, oder so vill sich um den dienst. melden, und erwehlt einen aus ihnen.

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Weidmann.

III.11.c Wo ist er her?

Ein Bürger zu Lufingen.

III.11.d Wie alt?

26. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist nach nicht verheürathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

1. 1./2. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinem Vater.
Die Feld-Arbeit?

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter überhaupt aus der Gemeind Lufingen 34. Knaben und Kinder. und ab den 4. Höfen so aus der Kirch-Gemeind Embrach zu mir in die Schule kommen befinden sich 20. Knaben und Kinder?

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer besuchen die Schule 20. bis 24. Knaben und Kinder?

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst keins?

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja?
Jn meinem eigenen Hauß?

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts?

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jch selbst?

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt: Von der Kirchen: 16. lb. 12. ß. Von der Gemeind: 5. lb.
An Getreide? Von der Regierung, 3. Müt Kernen, Von der der Gemeind, 2 Mt 2. Vrtl, Kernen,
An Wein, Von der Regierung, 1 Saum,
An Holtz, von der Gemeind, 1 Füder, und des, Tags von einem Kind 1. Scheit, Jtem Wochentlich, so Lange ein Kind die Schule besucht, 1 ß. 6. hlr.,
N. dies sind die Einkünffte von beyden, Schul und Siegrist-diensten?

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geschrieben den 16.ten Febris 1799. Jahr.
Von eüerem untergebnesten Heinrich Weidmann Schulmeister zu Lufingen,

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