Henau (Transkription Nr. 1148)
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- Henau (Niedere Schule, katholisch)
18.02.1799
Freyheit Gleichheit
ANTWORT. über die Fragen betrefend der Schullen der Catholischen schullverhaltnuß zu Henau.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die Schull zu Henau wird in einem Dorff gehalten, welches daß Hauptort einer eigenen Gemeind ist, und ihre besondere Agentschafft hat. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Henau Liegt in dem bezir District Flawil deß Kantons Säntis, und hat 39 Wohnungen zehlet schullkinder 15. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jn dem bezirk dieser Hauptschull sind Algentshausen 1 1/4 Stund von Henau entlegen, hat 18 Katholische Haüßer, und zehlet 8 bis 10 schullkinder. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Benachbarte Katholische Schullen in dem bezirk von einer Stund ausert der Gemeine Henau seind Schwarzenbach ein 1/2 Stund — Jonschwyl eine Stund — Zutzwyl — und Oberbüren jede ein Stund von Henau entlegen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Der Unterricht wird gegeben, daß geschriebene und Getruckte zu Lesen, nach jetzmaliger Normal zu schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Es waren bis jetz keine Stück Bücher ins besonders verordnet, jedes Kind bringt mit sich wass ihnme die Aeltern verordnet und bestimen, doch seind die HauptBücher gröstentheils der Kleine Catecismus für die Jugend, und dan der Große Hauß Catecismus. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriftten seind widerum nach jetziger Normal. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 3] Die Schull in der frühe von 8 bis 11 Uhr — Nachmitag von 1 bis 3 Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder seind in die Klasse der Buchstabierenden Sylabierenden, und Lessenden abgetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schull Lehrer ist bis jetz von dem St Galischen ordinariat alleins erwählet worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
der jetzige heißt Hans Geörg Schnetzer von Henau gebürtig. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
46 Jahre Alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
verheürathet und hat eine erwachsene Tochter, Er steht allbereit 29 Jahr dem Schullunterricht vor. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Winterszeit, ehe er als Schull lehrer angestellt worden, verlegte er sich auf die Weberey. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Die Schull zu Henau hat gar keine Stiftungen |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
daß Schull-gelt fließte zum theil auß der ehmaligen St Galischen Rent Kammer, zum Theil aus den Gefällen der so genaten Marianischen und St Anna Opferrn, welche Monatlich von den Pfarrangehörigen auf den Altar gelegt werden. ||[Seite 4] Gemelte Kammer bezahlte Jährlich 12. Gulden und 48 Gulden werden auß den Opfer Pflegschaften genommen, ist also das schullgelt in einem Jahr alles und jedes mit ein gerechnet 60 gulden. |
IV.15 | Schulhaus. |
Die Schull wird in der Wohnung des Schull Lehrers gehalten diese ist sein Eigenthum, und er giebt die Lehr Stube auch ohne entgeltung her. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Die Schull wird in der Wohnung des Schull Lehrers gehalten diese ist sein Eigenthum, und er giebt die Lehr Stube auch ohne entgeltung her. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Hennau den 18ten Hornung 1799. |