Rikon (Transkription Nr. 127)

Schulort: Rikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 47-50
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Illnau
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Illnau-Effretikon
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

14.02.1799

Fragen-Beantwortung des Schullehrers zu Ryken

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] Ryken,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jllnau.

I.1.d In welchem Distrikt?

Baßerstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

34. Häüßer.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a. Mannenberg, 1 Mülle, 1 Kind b. Würglen, 1 Mülle, & 1. Hauß, 2. K.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Wangen, 1. Stund.
Unter-Jllnau. 1 Stund.
Ober-Jllnau, 3/4 Stund.
Ottiken, 1/2 Stund
||[ Seite 3] Grafstahl, 1/2 Stund. Lindau, 1/2 Stund.
Tagelschwangen, 1/2 St. Wintenbärg, 1/2 Stund.
Bißiken, 1/2 St. Kind Hausen, 1/2 Stund.
Efretiken, ein Büchsenschuz.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Gschribes, &. Trukts, Schreiben, u. Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. im Winter, 20. Wochen, u. im Sommer, in der Wochen, 2. Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament, Psalmenbuch, Zeügnuß, Waßer Büchli, und noch viele andere

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird ihnen Vorgeschriben, & Vorzedel gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. in 3. Classen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 4] Der Vormahlige SchulRath; oder Examinatoren in Zürich.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jakob Morf.

III.11.c Wo ist er her?

von Ryken.

III.11.d Wie alt?

40 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, Frau, &. 4. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem 25ten 7br: 1786.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey Hauß, dem Vater selig mit der Schulle geholfen, und sonst allerhand.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein, keinen Beruf.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

50. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 5] 27. Knaben, & 23. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

14. Knaben, & 12. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Auß etwelchen Orten.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Aus der Cappellen Tagelschwangen, 8 fl. & aus der Cappellen Ryken 8 fl.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Ja. 2 fl.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 6] Der Schulmeister.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Am Gelt 61 fl.
Getreide 1 Müt Kernen.
Wein 0
Holtz 2. Fuder.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus noch folgenden.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

1. Müt, Cappellen, Ryken.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Cappellen, Tagelschwangen 8 fl.

IV.16.B.c Stiftungen?

Aus Schulfond, v. Zürich 5 fl.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gmeind. & Capellen 10 fl. 20 ß.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Die Hauß-Väter! 37 fl. 20 ß.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 7] NB. Die Efretiker, Haben Vor Uralten zeit her, in die Rykner Schulle gehort. Und sind jetzt 3. Jahr. nicht mehr kommen. Die schuld sind Br: Pfaarer, zu Pfäffiken, & Br: Pfäarer, Keller, v. Jllnau gewesen.
1. Es. ist auch eine Rebidier Schull, eingeführt, für diejenigen, Welche der Täglichen Schulle entlassen. Namlich in der Wochen 1/2. Tag& auch Die Nacht-Schull. in dem Winter, in der Wochen 2. Nächt. Und im Sommer, alle Sontag, in der Kirchen, wann die Kinder Lehr. auß ist.
2. Jch wünschte daß, wann ich auch der Wohl-Verdiente Lohn, auch zusamen Uberkäne, Es ist auch Wochentlich v. einem Kind, 1 ß. 6 Hr: Daß komt einer Schier nicht Über. Es wäre noch allerhand Hinzuzuführen, aber nur zuklagen. Jezt will ichs gelten laßen.

Unterschrift

den. 14ten Februarius, 1799. Obiges Bscht: Hs. Jakob Morf, Schulmeister, v. daselbsten.

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