Herferswil (Transkription Nr. 1304)

Schulort Herferswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 283-284v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Weissenbach
Kirchgemeinde 1799: Mettmenstetten
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Mettmenstetten
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
13.02.1799

SCHUL HEFFERSCHWEIL

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Lokal

1. Jst in einem Gemeindli von 13. Haüseren, mit den Nebethöfen, Buchstok, Hübschern und Linden. So 29. Haushaltungen darmit begriffen sind, ist ein eigne Gemeinde, die entfernung zwischen diesen Haüseren mag wohl eine gute viertl. stund ausmachen.
2. Gehört in die Kirch-Gemeinde Metmenstetten, eine gute halbestund, von dort, und von der Haubtschule entfernt, unter Agent Heinrich Vollenweider, zu Weißenbach, in gleicher Kirch-Gemeinde, im Distrikt Metmenstetten im Canton Zürich.
3. Kinder so in die alltag Schule gehören sind an der Zahl 36 Knaben und Töchteren; ¢1796¢¢ 20. Knaben und Töchtern Zur Reputier Schul, ¢/1796¢¢ allso zusammen 56. klein und große

Oekonomie

||[Seite 2] 6. Was diese Schule an Salarium hat
12. lb: von dem Säkli-Gut oder Armen Gut Metmenstetten
7. lb: von dem Kirchen Gut Metmenstteten,
2. lb: von der Gemeind Hefferschweil
10. lb: von Zürich, aus einem gewißen Schulfond. Kann jährlich selbiges abhollen, wann er ein gutes Attestaat von seinem B: Pfarrer erhaltet, aber das lezte mahl wurd zurantwort gegeben. Man könne nicht versprechen, daß solches mehr bezahlt werde
10. lb: von einem Matten stükli, genant Gmeind Matt
Summa: 41. lb: Es ist vor etlichen Jahren ein gewißer Bürger in Zürich gestorben und vor seinem sel. End, einichen Armen Schulen auf der Landschaft 100 fl: zum Present verodnet, ist allso auch 100 fl: der Schul Hefferschweil zu kommen, die Gemeinds vorgesezten zur solchen zeit, haben für diese 100 fl: Ein Matten Stuk gekauft. Die Gemeind verlehnet diß zu 3 Jahren und für ein jahr 14. lb: der Schulmstr. bekommt 10 lb: und die Gemeind behalt 4 lb: für sich. Auch jährlich 1. Müt Kernen aus dem Amt Cappel. u: am end der Schule jedes Kind 2 . ß. — nach altem gebrauch u: jedes Kind des Tags ein Scheit aber das Holz zu Hefferschweil ist sehr rar. viele haben kein holz. und ist auch kein Gemeind Holz daselbst. der plaz ist lähr
7. Jst kein eignes Schul-Haus oder Schul-Stube, sonder der Schulmstr. soll die Kinder in seiner eignen stuben plaz geben und dieser umstand ist unschiklich nebend einer Haushaltung viele Kinder zu unterrichten, und kleinen plaz hat, Der Schulmstr. bittet daß dieser umstand möchte betrachtet werden Wenn ein eigne Schulstube könnte verschaft werden. so wäre es gut eingerichtet. für die Kinder und für den Lehrer
NB: von der Sommer Schul wird bezahlt 5. lb: aus dem armen gut Metmenstetten. sonst wird nichts Daran bezahlt, ||[Seite 3] Es wird Höflich Gebätten, daß dieser Schule auch möchte gedacht werden in ansehung der verbeßerung des Salariums, weilen bis dahin ein Schulmstr. für seine viele müh nicht belohnt worden ist

Personal

5. Jst der Schulmster. von den H: Examinatoren in Zürich, zu seinem beruff bestettet worden. Dismahl ist Schullehrer Heinrich Orell, aus gleicher Gemeind gebürtig. 50. Jahr alt. hat ein Weib u: 4 Kinder. 2 Knaben und 2. Töchtern — 50 Jahr alt, 26. Jahr Schullehrer. Nebet seinem beruf ist sein arbeit auf den Güteren, auf seinen Eignen, wie von Jugend an

Unterricht

4. Werden in dieser solche Bücher gelernet der Klein und große Catechismus, Psalmbuch, das N. Testament, auch andere getrukte Geistliche Bücher u: Predig-Bücher, auch Zeitungen, wie auch geschriebne Brief und Predigten. Die vorschriften werden von dem Schulmstr. gemacht die meisten aus den Geistlichen büchern, die lehrstunden sind Täglich 4 1/2. stund, und ist bis auf Dato Ueblich jedes. 1 Kind seine Sezgen dem Schulmstr. besondes aufzusagen. Die Schule wird gehalten von Martini bis zu ausgang des Merzen. von dahin 2 halbe Tag in der Wochen, Heu und Erndt u: Herbstzeit. wird solche eingestellt,

Unterschrift

Repubikanischer Gruss und Hochachtung den 13. February 1799. Heinrich Orell Schulmstr

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