Neerach (Transkription Nr. 1328)

Schulort: Neerach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 106-107v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799: Neerach
Kirchgemeinde 1799: Obersteinmaur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Neerach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

21.02.1799

Frag und Antwort. Über den Zustand der Schul Nerach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Nerach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf von 78. Bürger.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Obersteinmaur.
Nerach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Beulach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nerach bestehet im ganzen Umkreyse nur in einem Dorfe.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Rieth ist eine Viertel Stunde von Nerach.
2. Obersteinmaur. 1/2. Stund.
3. Nidersteinmaur. 3/4. Stund.
4. Süniken. 1. Stund.
5. Niderhaßlen. 1. Stund.
6. Nöschiken. 3/4. Stund.
7. Höri. 1/2. Stund.
8. Hochfelden. 3/4. Stund.
9. Windlach. 1/2. Stund.
10. Stadel. 1/4. Stund.
11. Bachs. 1. Stund.
Diese Schulen gehören in Distrik Beulach. Ausgenohmen Niderhaßlen und Nöschiken.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Schreiben, Buchstabieren, Lesen, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. von Martins-Tag, bis End Merzens. Wie auch SommerSchul, namlich in der Wochen 3. halb Tag, Nachmittag. namlich, Dienstag, Donstag, Samstag. Wie auch repetier Schule, alle Sonntag Morgens vor der Predigt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neue Testament das christliche Psalmen-Buch, Zeugnuß. wie auch Waser-Büchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden alle Monat neue gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stunden. Namlich Vormittag 3. und Nachmittag 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in 3. Klaßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Konfent in Zürich
Der fähigste von den Represendanten

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Altenberger.

III.11.c Wo ist er her?

von Nerach.

III.11.d Wie alt?

62. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 2. Söhn u: 1. Tochter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

42. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Nerach.
Den Akerbau.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Baurengeschäfte.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Dießmal 80. Kinder, Es giebt auch mehr und minder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 46.
Mägten 34.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 20.
Mägten. 16.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Capellen Gut. So viel man wißen kan, ist es von zweyen Junpfern nahen.

IV.13.b Wie stark ist er?

26260 lb. 13. ß. 6. Hlr. mit samt Restanzen 4796. lb. 11. ß.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus Capitat Zinsen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein NB: daraus empfangen die Armen monatlich das MonatGeld, Nerach und Rieth. auch in allem der ganze Schul Conten. rz:

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Das Kapellen-Gut

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keines.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schule wird in des Schulmeisters eignem Haus gehalten

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selbst.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld. Es ist von jedem Kind das schreibt 5. Zürich Bazen von denen die nicht schreiben 2. ß. in der Wochen
Für Holz 2 1/2 fl.
Für Wartgeld. 5. fl. für Repetier Schul 5. fl. für Sommer-Schul 5. fl.
1. Müth Kernen. Dieser Müth Kernen ist von Ritter Escher von Zürich an die Capell St: Peters zu Nerach erkauft worden. Anno 1520.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Nerach den 21.ten Febr: 1799 Bescheint Schulmeister Altenberger.

Zitierempfehlung: