Frutigen (Transkription Nr. 1350)
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- Frutigen (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799
FREYHEIT. GLEICHHEIT. BEANTWORTUNG über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Frutigen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Zu der Gemeind Frutigen. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu Frutigen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Frutigen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstund liegen 165. Häuser; innerhalb des Umkreises der zweyten 25. Häuser; des Umkreises der dritten Viertelstund liegen 35. Häuser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
||[Seite 2] 1. a. Dorf Frutigen; wo die Schule ist. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
1. a. Wengi 2. Schwande Dreyviertelstund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
a. Buchstabieren. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 3] a. Jm Winter 20. Wochen alle Werktag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
a. Das Namenbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Jch schreibe mit eigener Hand vor. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Von Morgen 9. Uhr bis nachmittag um 2. Uhr ohne Unterbrechen; also 5. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein, eigentlich in keine ordentliche Klaßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Pfarrer und Vorgesezte haben ihn dem Amtsmann vorgeschlagen, welcher ihn bestätiget hat. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Egger. |
III.11.c | Wo ist er her? |
||[Seite 4] Von Frutigen. |
III.11.d | Wie alt? |
22. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jst ledig; lebt bey seinen Eltern. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
2 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch ware bey meinen Eltern, und zum Landbau gebraucht; ausgenommen bey drey Monaten war ich in Thun bey einem Schulmeister um zu einem Schullehrer gebildet zu werden, etwas zu lernen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nicht, als alle Feyrtag in der Kirche zu lesen und vorzusingen; und mein Häuslichen Geschäfte. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? 80. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? 25. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite5] Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Wird nachher bestimmt. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Wahrscheinlich an Stiftungen; und Zusamengelegten Geltern. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Ein altes Gebäud; baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Bis dahin wurde sie von dem Kirchengut erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
a. An Gelt? wird hernach bestimmt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
||[Seite 6] Nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Weilen es unbekannt und in dem Fonds begrifen; so kann es nicht absonderlich bestimmt werden. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Es zahlt jährlich das Dorf Frutigen aus ihrem Dorfsekel apart für die Sommerschule Frank: 37 Sols 10 |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Daraus wird jährlich für das in der Kirche zu lesen und vorzusingen zahlt Frank. 6 Sols 5 |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
1. Vom Dorf Frutigen von Capital Franken 714 Sols 13 den jährlichen Zins à 4. Procent thut Frank: 28 Sols 11 D. 6. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Hausgarten, Hofstätle und Allmentbenuzung an jährlich Wehrt Frank: 20 |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
An Ursprünglichen alten Capitalien Franken 900 den Zins davon à 5 Procent (das aber nach üblichem gebrauch von 5 Franken Zins, 8. Sols zuruck gegeben wird, nach Abzug) Frank: 41 Sols 8 |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 7] ANMERKUNGEN. |
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Unterschrift |
Republikanischer Gruß. Frutigen den 22ten Hornung 1799. Johannes Egger Schulmeister. |