Maschwanden (Transkription Nr. 136)
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- Maschwanden (Niedere Schule, reformiert)
- Maschwanden (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Maschwanden (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
13.02.1799
Fragen, an den Schullehrer, über den Zustand der Schulen. Antwort, von dem Schullehrer über vorgelegte Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
MASCHWANDEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja ein eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikte Metmenstetten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
dieser Schulbezirk {ist} nicht weit von einanderen entfernt in einer Gemeine. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Oben angemerkte Gemeinde. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Knonau, beynahe eine Stunde. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Sillabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von Martinis-Tag biß Aprill, Täglich, und über den Sommer in der Wochen zwey Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnußenbuch, Testament, und das Waserische Schulbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schullehrer richtet sich nach den Fähigkeiten der Lernenden. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Wenigstens 4. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Das Examinatoren Convent in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jacob Stäheli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
aus obbeschriebener Gemeine. |
III.11.d | Wie alt? |
44. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine Frau, und 3. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Sint Anno 1777. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
im Dorf zugleich. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nebst dem Lehramte, nach der Sigrist- und VorsingerDienst, sonst nichts. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 2] Alltägliche, und Repetier-Schüler 164. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben, Alltäglicher. Schul an der Zahl 33. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben von den jüngeren Schüllern 20. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Sehr baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ein eigenes Schulhaus, welches der Gemeine zugehört |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeine. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Erstens, aus der Gemeindskaßen vor die Schul Bemühung. lb. 44. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Erstens, aus der Gemeindskaßen vor die Schul Bemühung. lb. 44. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
den 13ten Hornung 1799. |