Uitikon (Transkription Nr. 137)

Schulort: Uitikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 330-331v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Uitikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Uitikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Uitikon (Niedere Schule, reformiert)

13.02.1799

Bürger Unterstathalter.
Auf die vorgelegten Fragen, antworte wie folget.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jst die Schule zu Üttikon, der Kirchgemeind daselbst. {15 Häüser} Districkt Metmensteten, Canton Zürich. da

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst die Schule zu Üttikon, der Kirchgemeind daselbst. {15 Häüser} Districkt Metmensteten, Canton Zürich. da

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ringlikon ein halb Stund von Üttikon entfernt. daselbst sind 5. Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Schul besuchenden Knaben zu Üttikon {14.}
Mächden 12.
Ringlikon Knaben 4.
Machden. 4.
Diese besuchen dei Winter Schule.
Die Sommer Schul besuchenden Knaben, u Mächden belauft sich auf etwan 15.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die entfernung. Der Umligenden Gemeinden
Albis Rieden 1. halb Stund.
Allsteten dito.
Urdorff. dito.
Birmenstorff. dito.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Auswendig lehrnen. Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Winter, Vormitag 3. Stund. Nachmitag 2. St.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nach auswendiglernung des Caticismus folget Herren Wasers, Bätt; u Liederbüchlein der Psalter. Herren Weisen Bättbüchlein Das Lobwaßerische Kirchen Gesang buch Auch geschribne Schriften zulesen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird so viel als jmmer möglich von Tag, zu Tag, einem jeden, Vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

ist schon angemerkt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler sind so eingetheilt. nach fleiß, und fähigkeit. der kinder

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den jeweiligen Schulmeister. Haben Die Ehemals Regierenden Grichts Herren zu Üttikon Eigenmächtig, Erwelt.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

||[Seite 2] Alter 59. Jahr. des Schul meisters 59. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Keine Kinder keine.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

30. Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Güeter mann.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Güeter Arbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst Kein Schul hauß.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulstube ist bis dahin in eines Schulmeisters gewesen, H Hauß Zins wochentliches 8. ß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister Muß die Stuben Heizen, die fenster, wan etwas zer brochen wird in seinen Cösten machen Laßen,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

33. lb. 10 ß. mit inbegrif der 8. ß. Wochentlich für die Schulstuben
26. lb. von 13. dorfgerichtigkeiten Zu Üttikon.
24. lb. a Sigersten Besoldung.
21. lb. von Ringlikon.
An Kernen aus dem Obmanamt Zürich 1. Müt.
Von der Gemeind Üttikon 1. Viertel

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Üttikon den 19. Hornung 1799. Gruß u Achtung Schulmeister Felix Wismer Zu Üttikon

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