Riedt (Transkription Nr. 149)

Schulort Riedt
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 112-113v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Obersteinmaur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Neerach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
21.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Riedt.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Obersteinmaur.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Bülach.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jst nur ein Dorf.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Heißt allein Riedt.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Nerach 1 viertel Stund.
Stadel 1 Stund.
Obersteinmaur. 1 vrlt. Stund.
Nidersteinmaur. 1 Halb Stund.
Süniken 3 vrlt. Stund.
Dielistorf 3 vrlt. Stund.
Niderhaßli 1 Halb Stund.
Höry 1 Halb Stund.
Nöschiken 1 Halb Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3 Klaßen.
¢243¢¢ Anmerkung. Nebst diesen Schulstunden, wird Wochentlich noch eine RepetierSchule gehalten, für diese hat der Schullehrer Jährlich zubeziehen 5. fl. 20. ß. ¢/243¢¢ ¢1496¢¢ Von Weyhnächten bis der Faßnacht, wird wochentlich 5. bis 6. NachtSchulen gehalten, von dennen aber der Schullehrer nichts zubeziehen hat. An diesen Nächten uebt man sich im Schreiben, Rechnen, Singen. ¢/1496¢¢

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis den ersten Aprill.
Jm Sommer Wochentlich 2 Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neue Testament, Zeugnus, WaserBüchli, und das Cchristliche Gesang Buch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Alle Monat werden ihnen neue Vorgeschrieben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 6 Stund.
Jm Sommer, Vormitag 3 Stund. Nachmitag 2 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Das examinator Confent.
Der fähigste von den Pretendanten für Lebens länglich.

III.11.bWie heißt er?

Heinrich Bräm.

III.11.cWo ist er her?

Von Riedt.

III.11.dWie alt?

43 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 2 Söhn und 5 Töchter.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

11 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nirgend als zu Riedt.
Die Güter-Arbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Den Akerbau.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es kan sich von 20 bis auf 30 Verminderen, oder Vermehren. Dermahlen 32.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 15.
Mädchen? 17.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 11.
Mädchen 11.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Eine Kappell für die Gemeind Nerach, und Riedt.

IV.13.bWie stark ist er?

32000 lb. mit samt 500 lb. alte Restanzen.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von Jährlichen Capital Zinnßen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.
Die Kappell ist eigentlich für sich selbst so viel als ein Armengut

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Aus der Kappell.
Über den Winter von jedem Kind daß Schreibt, wochentlich 1 Bazen. von dennen welche noch nicht Schreiben 2 ß.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein Schulhaus.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keine

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selber.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

||[Seite 3] 5 fl. für Schul-Holz.

IV.16.B.eKirchengütern?

2 fl. Wartgeld.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus der Kapell? 2. fl. Wartgeld.
5 fl. Sommer Schul-Lohn.
¢243¢¢ 5 fl. Repetier Schul-Lohn. ¢/243¢¢

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 21.ten Febr. 1799 Schulmeister Heinrich Bräm zu Riedt.

Zitierempfehlung: