Länzen (Transkription Nr. 18)
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- Länzen (Niedere Schule, reformiert)
- Länzen (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
15.02.1799
Beantwortung über Etliche Fragen, die Schull Betreffend.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Läntzen heißt das Ort, da die Schul ist |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es bestehet nicht in Flecken noch Dörffern sonder eine zerstreüung der Wohnungen |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Der Becirk Gehört zu der Kirchengemeind Fischenthall |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jn dem Distrikt Wald |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Gehört zu dem Canton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfehrnung deß Becirks ist eine Halb Stund im umkreis, die Ersten eine Halb Stund, die Zweiten eine 4tel Stund, die Übrigen Wohnen zunächst bey der Schul, Jn disen Becirk Gehören folgende Ort |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Äsch, Äschacker, Ebne, Leinacker, Läntzen, Hörnle, Ober U. Unter Rohr, Finsternau, Ürflen. und Burbühl |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schulkinder die zunächst um die Schul Wohnen, ist 20. die übrigen aber Gehen im Winter nicht, |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Erste Benachbarte Schul ist eine Halb Stund Entfehrnt, auf dem Genannten Hörnle Berg. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
|[Seite 2] Jn der Schul wird Gelehrt, Geschribnes u. Getrukts |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird hier Sommer und Winter gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Testament, Ps: Buch, Zeügnus, Lehrmeister Nammbüchle, ein Bättbüchle Genannt Zeller Büchle, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften werden Gezogen aus der Bibel, und andern Nutzlichen Büchern Welches aber dismal sehr schlecht geübet wird. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul daurt Täglich 6. stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die kinder sind Eingetheilt so vil jmmer möglich nach den Lehrbüchern |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schullehrer sind Bisher Bestellt worden von einem Jeweiligen Ehrenden Antistes, und übrigem Schul-Convent in Zürich und {durch} Genaue untersuchungen Examiniert. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Deß Schullehrers Namm u. Geschlecht ist Hs. Jacob Weber |
III.11.c | Wo ist er her? |
Aus ob Gemeldter Gemeind Fischenthall. Nächst der Kirchen |
III.11.d | Wie alt? |
ist 37 Jahr Alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat Familie und 3. Knaben |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Wartet disem Beruff 17. Jahr ab. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
ist bey den Eltern bey der Schneider Profession Auf erzogen worden |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Weil der beruff dißmal nicht Ersprießlich so wartet man Nebend der schul andern geschäften ab, damit man seine Haußhaltung Eher versorgen könne. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
a. Jm Winter besuchen die Schul 20. Kinder. im Sommer 40. kinder |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] a. Ein Schulfond ist zwahr vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ein Schulgeld ist Jedem Schullehrer diß Orts Bestimt Nammlich für ein Kinder Wochentlich. 1. ß. 3. Hlr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Auch ein Schul Haus befindet sich hier nicht Alt, aber doch Baufällig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist hier Schul und Wohnstuben an Einander. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
darfür der Lehrer nichts Gibt, weil Er in der Schulstuben wohnen mus, aber auch nichts Bekommt. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
für die Schulwohnung solten bisda hin die Haus-Vätter besorgt seyn |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen zu diser Schul. besteht darinn An Geld und Getreid |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Aus dem Zehenden bis dahin ein mütt Bohnen. und ein mütt Gersten |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Aus dem Kirchen und Armen Gut Fischenthall 30. lb. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Von zusammen Gelegtem Geld der Haus Vätter 16. lb. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Aus dem Amt Haus Reüte ein mütt Kernen An Ligendem Grund ein Garten |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Aus dem Schulfond. von Zürich. 8. lb. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Diese Beantwortung Verzeichnet den 15. Hornung 1799. |