Niederwil (Transkription Nr. 1994)

Schulort: Niederwil
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 51-52v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Cham
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Cham
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederwil (Niedere Schule, katholisch)

Antworten
Auf die Fragen über den Zustand der Schule in Niederwyl; Pfarrey Chahm.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Niederwyl ist der eigentliche Name des Ortes, allwo Schule gehalten wird.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf von 10: Häüseren.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Doch eine Eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

steht unter Agentschaft Cham.

I.1.d In welchem Distrikt?

liegt in dem Districkt Zug.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehörig zum Kanton Waldstädte

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Je im zweyten Jahre kommen in die Schule auf Niederwyl
a. Von Stadelmatt, das eine gute stunde Entfernt ist, cra. 19. Kinder.
b. Von Rummeldicken, welches wohl eine halbe stunde Entfernt, cra. 20. Kinder.
c. Von Bibersee, so bey einer halben stunde Entlegen ist, 3. Kinder.
d. Von Oberwyl (nächstem dorfe) 9. Kinder.
e. Von Niederwyl besuchen jn diesem 1799. jahre 10. Kinder die Schule.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Auf eine Stunde jm Umkreise ||[Seite 2] wird Schule gehalten a.) jn Cham; b. jn hünenberg; c.) jn Rummeldicken, Welches letstere nur 1/2 stund Entfernet.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehret das Schreiben, sammt dem Lesen, wie auch ein gehöriger Religionsunterricht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden nur jm Winter gehalten; jhr Anfang ist in der Wochen vor Weynacht, Das Ende jn der Mitte des Mertzmonats.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher sind keine bestimmt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften macht jeder Lehrer Selbst jährlich seinen Schulkindern.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Täglich vor Mittag von 9. bis 11. Uhr; nach Mittag aber von 1. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind jn keine Klassen getheilt; jedoch lernt jedes nach seiner Fähigkeit, so gut es kann.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schul Lehrer; Der wird bestellt von der Gemeinde.

III.11.b Wie heißt er?

Jn Niederwyl haltet wircklich Schule Frantz Jos: Keysser.

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 3] Gebürtig aus der Stadt Zug.

III.11.d Wie alt?

das 30. jahr angefangen.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Die Schwester zur Haushälterinn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schul Lehrer Vier Winter.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Unterrichtete Vorher jn zug Kinder jm Lesen, schreiben, Rechnen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Wircklich habe neben dem LehrAmte Andere Verrichtungen z. b. mit Predigten, SchriftenLehre, Kranckenbesuch, mit einem Wort: Gänzlich zu Diensten des Bürger Pfarrers jn Cham.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder sind überhaupt wircklich 61.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist vereiniget mit der Stiftung der Kaplaney allhier; und wirft jährlich einen zins ab von 247 1/2 Gl: (1. Gl: u. 40: schl. gerechnet) uebrigens ist kein Einkommen;

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

das pfrund haus anbelangend wird von Loblicher Gemeind Niederwyl ununterhalten, welcher ich Jährlich fünf Gulden Fabrik zahle, hiemit bleibt mir 242 1/2 Gulden; und das ist Alles.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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