Oberwil (Transkription Nr. 2010)

Schulort: Oberwil
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 62-63v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Zug
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberwil (Niedere Schule, katholisch)

Fragen
Über den zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberwyl, ein großes Dorf in Einer weitshichtigen Gemeinde, zu dem Waldstädter Canton gehörig, ligt in dem Districte Zug.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Oberwyl, ein großes Dorf in Einer weitshichtigen Gemeinde, zu dem Waldstädter Canton gehörig, ligt in dem Districte Zug.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

haltet eine Schule: die zum Schul bezirk gehörigen häüßer sind in dem Umkreiß der Ersten Viertel stunde etwan 40 an der Zahl.
Die innerhalb des Umkreises der zweyten 4 bis 5. Die weitesten und bey einer stunde entfernten sind eben auch 4.
wie zum beyspiel die vom Horbach, deß Kellners, Des Jacob Wlters, des hausen Speck

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die aber wegen der Entfernung Zu Winters zeit wo man Schul haltet, selten ihre Kinder, so sie derselben haben, obschicken. 20 bis 30 besuchen die Schul

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Entfernung der Benachbarten Schulen sind von 1/2 stund als nemlich die von der Stadt Zug
andere von 1 stunde und 1/2 die von Walchwyl

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die Kinder werden allda in Schreiben und Lesen Unterrichtet: auch Lateinisch lesen und Rechnen. und so sie es Verlangen und begehren im Lateinischen denselben unterricht gegeben
Besonders aber und vor allem werden in derselben die Ersten Religions gründe den Kleinen; den Mittlern aber die von Gott, seinen gerichten und strafen und belohnungen unentbehrliche wahrheiten Mittgetheilt und also der erste grund in ihren hertzen gelegt selbe Zu wahren Christen, Zu guten bürgern und Zu arbeitsammen landleuthen zu bilden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird aber Nur winteszeit gehalten, Nemlich vom November an bis Mitte Mertzen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es wird Zu diesem End der Kleine Catechismus Patris Canisii noch immer den Kleinen in die hände gegeben, darbey der Constanzer Catechismus Zum völligen Unterricht der Religionswahrheiten als die Nothwendigste grundregel gebraucht wird. Es solte aber derselbe um der gleichheit der lehre willen von mehrern angeschaft werden. Viele scheüen den Kosten. ||[Seite 3] darbey wird achtung genommen, daß den zöglingen keine schädlichen schriften bücher, Brochüren in ihre hände gegeben werden: auch die alte druckh und von Celtischer schreibart gedruckhte bücher werden so viel Möglich weggeschafet. Kein Sistematische Einrichtung in büchern ist in selber bis dato nicht observiert worden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschriften mit Möglichen lehrstücken werden ihnen abgegeben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 4 Stunden
des Morgens von 9 bis 11 und Nachmittag von 1. Uhr bis 3

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Auch sind die Kinder nach ihrem Alter und nach ihrer fähigkeit in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullehrer ist Ein und derselbige Geistliche, so von der Gemeinde bestellt ist und Kein anderer ist also die Schule seinem Amt anhängig gemacht

III.11.b Wie heißt er?

Der heutige {ist} Franz Jos. Beng

III.11.c Wo ist er her?

aus der Stadt Zug gebürtig

III.11.d Wie alt?

67 Jahre Alt, und allbereits ist Er schon

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist Schullehrer allda 8 Jahre lang

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorhin lehrer der Grammatik und Rudiment in der stadt Zug 11 Jahre. ||[Seite 4] gieng Ehmals als Feld Prediger nache Neapel und Sicilien 12 Jahre war er allda: Kam nach Wien und Ungarn und ward lehrer in der Convict Zu Edenburg
Nunmehro Vikar und schuhllehrer Zu Oberwylen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat Nebst der schuhl auh die seelsorge: die Pflicht sonn und Feyertage wie auh am Freytag die Meß Zu lesen, alle sontag Christlihe lehre Zuhalten, den krancken und Sterbenden beyzustehen,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Und Endlich 20 bis 30 Kindern in der lehre und allen obigen schul Pflichten Abzuwarten und was erhält er aus allem diesem? vernennet

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond oder Stiftung ist Keine.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

wirckliche bezahlung ist ein Scheit Holtz von jedem Kind.

IV.13.b Wie stark ist er?

daß andere ungewisse steht Zu Erwarten nach dem schuljahr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulstuben hat er ein und dieselbe mit den Kindern,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

täglich halt er in seine eigenen Stube schuhl

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Kein anders schuhlhauß ist nicht da: wohl aber ein Zimmer

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für das hauß sorgt ein jeweiliger KirchMeyer.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ein Kommen des Schul lehrers. ist nichts ausgesetzt.
Nichts an geld, Nichts an getreid, Nichts an wein, noch andere Früchten.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

B. Beng Vikar in Oberweil

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