Hünenberg (Transkription Nr. 2042)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Hünenberg (Niedere Schule, katholisch)
fragen, vber den zustand der schulen an Jedem orth. folgent die antwortung.
| I. Lokal-Verhältnisse. | ||
|---|---|---|
| I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | die schule ist auff dem gemeindhauß hier zu hünenberg. |
| I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
| I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Jst eine Eigne gemeine. |
| I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | agent ist alda. bürger peter dägen, Jn der kirchen gemein kaam. |
| I.1.d | In welchem Distrikt? | distrikt, Züg. |
| I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Canto waldstäten. |
| I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | vmkreiß der Nechsten viertel stund ligen. 41. heüßer. |
| I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | zum ganzen schulbezirke gehören dörfer. hünenberg, Moss, S. wolfgang Threliken vnd Reymat. welche ein viertelstund Entlegen, hinder hünenberg Gießen, Mathen, strimat vnd huobrein Eine kleine halbe stund. |
| I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
| I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | ||[Seite 2] von der Ersten Entfernung komen kinder. 22. von der zweiten 20. |
| I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
| I.4.a | Ihre Namen. | solche schule, ist von der schule Zu kaam, vnd deren zu Rumendiken Entfernet, eine halbe stund, von deren zu holtzhüßern, vnd Niderwil, ein kleine stund. |
| I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
| II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | auch werden die kinder in zwei klaß gedeilt, nemlichen knaben beysammen, vnd mägdlen auch sogleich. |
| II. Unterricht. | ||
| II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn der schul wird nur deütsch gelert, vom Namenbuoch an, biß beiss, vnd Canissj, vnd dane geistliche bücher, bratic, vnd andreß, samt schreiben. etc. |
| II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | wird nur 14. wochen winter zeit schul gehalten. |
| II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | schulbücher aber seind noch keine. |
| II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | vorschrifften, werden von zerschidenen alphabeten, versen von Sitenlehren vnd sätz brief zu schreiben gemacht. |
| II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | ||[Seite 3] Es dauret die schule täglich 4. stunde, zwei stund vor, vnd zwei stund nach Mitag. |
| III. Personal-Verhältnisse. | ||
| III.11 | Schullehrer. | |
| III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | bißhar ist der schulmeister von denen vorgesetzten alda, deütsch zu Lehren bestelt worden. |
| III.11.b | Wie heißt er? | heißet Carl frantz gretener, |
| III.11.c | Wo ist er her? | von hier gebürtig. |
| III.11.d | Wie alt? | seineß alters — 55. Jahr. |
| III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Jst in deß vatters familie, hat vier kinder. |
| III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | vnd ist schon 16. Jahr schullehrer. |
| III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | auch alle zeit hier geweßen. |
| III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | deßen beruof vorhär, vnd Neben seinem Lehramt ist, bauren arbeit Seine verrichtung. |
| III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | ||[Seite 4] Es besuochen die schule 42. kinder nemlichen 22. knaben, vnd 20. Mädchen. |
| III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
| III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
| IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
| IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
| IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | schulstiftung ist keine, weil selbe gemeindß wegen, mit 20. müntz gl. Jeden winter belont wird. |
| IV.13.b | Wie stark ist er? | |
| IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
| IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
| IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Sonst kein schulgeld Eingefüöhrt. |
| IV.15 | Schulhaus. | schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten. |
| IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
| IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
| IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
| IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten. |
| IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | nebst obigem. hat der schullehrer keine schuldmeßige Einkunfft: vnd auch Entgegen keine außgaben. |
| IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
| IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
| IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
| IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
| IV.16.B.c | Stiftungen? | |
| IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
| IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
| IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
| IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
| IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
| Bemerkungen | ||
| Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
| Unterschrift | ||
