Hünenberg (Transkription Nr. 2042)

Schulort: Hünenberg
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 45-46v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Hünenberg
Kirchgemeinde 1799: Baar
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Hünenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hünenberg (Niedere Schule, katholisch)

fragen, vber den zustand der schulen an Jedem orth. folgent die antwortung.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

die schule ist auff dem gemeindhauß hier zu hünenberg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigne gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

agent ist alda. bürger peter dägen, Jn der kirchen gemein kaam.

I.1.d In welchem Distrikt?

distrikt, Züg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canto waldstäten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

vmkreiß der Nechsten viertel stund ligen. 41. heüßer.
Jn der Zweiten 34. heüßer.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

zum ganzen schulbezirke gehören dörfer. hünenberg, Moss, S. wolfgang Threliken vnd Reymat. welche ein viertelstund Entlegen, hinder hünenberg Gießen, Mathen, strimat vnd huobrein Eine kleine halbe stund.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

||[Seite 2] von der Ersten Entfernung komen kinder. 22. von der zweiten 20.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

solche schule, ist von der schule Zu kaam, vnd deren zu Rumendiken Entfernet, eine halbe stund, von deren zu holtzhüßern, vnd Niderwil, ein kleine stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der schul wird nur deütsch gelert, vom Namenbuoch an, biß beiss, vnd Canissj, vnd dane geistliche bücher, bratic, vnd andreß, samt schreiben. etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

wird nur 14. wochen winter zeit schul gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

schulbücher aber seind noch keine.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschrifften, werden von zerschidenen alphabeten, versen von Sitenlehren vnd sätz brief zu schreiben gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] Es dauret die schule täglich 4. stunde, zwei stund vor, vnd zwei stund nach Mitag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

auch werden die kinder in zwei klaß gedeilt, nemlichen knaben beysammen, vnd mägdlen auch sogleich.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bißhar ist der schulmeister von denen vorgesetzten alda, deütsch zu Lehren bestelt worden.

III.11.b Wie heißt er?

heißet Carl frantz gretener,

III.11.c Wo ist er her?

von hier gebürtig.

III.11.d Wie alt?

seineß alters — 55. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst in deß vatters familie, hat vier kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

vnd ist schon 16. Jahr schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auch alle zeit hier geweßen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

deßen beruof vorhär, vnd Neben seinem Lehramt ist, bauren arbeit Seine verrichtung.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Es besuochen die schule 42. kinder nemlichen 22. knaben, vnd 20. Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

schulstiftung ist keine, weil selbe gemeindß wegen, mit 20. müntz gl. Jeden winter belont wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Sonst kein schulgeld Eingefüöhrt.

IV.15 Schulhaus.

schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

nebst obigem. hat der schullehrer keine schuldmeßige Einkunfft: vnd auch Entgegen keine außgaben.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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