Zug (Transkription Nr. 2071)

Schulort: Zug
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 71-72v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Zug
Kirchgemeinde 1799: Zug
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Zug
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zug (Höhere Schule/Lateinschule, katholisch)

03.02.1799

Bürger regierungs Stadthalter!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zug den, 3ten februar: 1799
Bürger Priester Franciscus Xaverius Moos

Fliesstextantworten
Gesamt

Da Jch nun zum zweytenmal Von unserm GemeindsAgenten aufgeforderet worden wegen meiner Lehrer Stelle Jhnnen noch grössere Auskunft laut eingesandten Fragen mitzutheilen, — so eile Jch unverzüglich durch diese abermalige EhrenvolleMeldung Mich meiner Pflicht zu entladen, indem Jch Jhnnen ebefals wieder die gehörige anzeig mache: das Jch 1mo wie schon gemeldt worden, — in der Stadt Zug anno 1768 gebohren, — und so mit diesem eingetrettenen Jahre 1799 das 31sigste meiner LeebensJahre den Verflossenen 24ten januar erfüllet hab. 2do: dass Jch, nachdem Jch unter Gottes gnädigem schuz ins fähige Knabenalter getretten, — in meiner Vater Stadt von der deütschen schule an alle niedere Klassen der deütschen, so wie der lateinischen Grundregeln in Erlernung beyder Sprachen stuffenweise durchgegangen, und angehört hab. — 3tio: dass Jch Mich nach dieser reise Von Jahren in Solothurn der Weltweisheit, nachgehnds in Luzern, und Konstanz der Gottes Gelerheit gewidmet, — und 1791 als Priester in meine Vaterstadt zurük begab. — 4to: hatte Jch 1792 das Glük nach damaliger ordnung der dingen Von Stabführer, und räthe der Stadt Zug als Lehrer Rudimentorum, et Grammaticae sowohl für die deütsche, als lateinische Sprache angestellt zu werden: zu erwegen bleibt Mir nun übrig, dass diesem Lehrer einmals ein Haus zum bewohnen Von den gemeldten Kolatoren geschenkt, auch einmals unter einem bestimmten Namen dessentwegen ein Geldgehalt bezahlt worden sey: — der jährliche Gehalt meines. ||[Seite 2] Lehramtes aber ist folgender: 60 gl: baares Geld: und dieses wurde allemal Von 4 beamteten entrichtet: der Verwalter der Pfaarkirche bezaalte 20 gl: der bürgerliche Sekelmeister 15 gl: der armenpfleger 15 gl: der Verwalter der Kirche des hl: obwaldus 10: gl: der bürgerliche Bauhrerr war aufgehalten 4 Klafter Tannen Holz der Pfründe zuzuführen: — wieder wurden dem Lehrer 12 Mütt Kernen zuhanden geliefert, für welche 12 Mütt Er nun für das {Jahr} 1798 Entschädigung bedarf: — weil dieser Kernen nach ordnung der alten dingen aus den der Stadt, und Bürgerschaft Zug zuentrichtenden Zehnden enthoben wurde. — Leztlichen war jeder schüler wegen dem unterricht dem Lehrer jede Fronfasten 2 Bazen, oder 6 Schilling — und für jeden Winter 1/2 gl: oder 20 schilling für das schulzimmer warm zu halten zu bezahlen Verpflichtet. — 5to: Mache Jch Jhnen zu wissen, dass Jch durch die Von der VerwaltungsKammer des Kanton Waldstädten erwählten Jnspect: zum Lehramte bestättiget worden: — 6to: Wohne Jch im Mittelpunct der Stadt bey meinen Eltern. 7t: Verwalte Jch in den pfäärlichen Gottesdiensten nebst meinen schulcollegen über die Studierende Jugend die Aufsicht. — 8vo: Wird alle Tag Sommer, und Winter (den donnerstag ausgenommen) Morgens 2 Stund, den Nachmittag 2 1/2 Stund unterricht ertheilt. 9: Vorgeschriebene schulauctoren bis auf fernere Verordnung synd dermalen folgende: für die lateinische Sprache in Rudimentis, et Grammatica ||[Seite 3] Bröders grössere Gram: — für die deütsche Sprache beliebige Muster nach dem Gutdünken jedes Lehrers zu wählen: religions unterricht: Konst: Katechismus: Natur Lehre: richter: Vaterlandsgeschichte: Geographie: — Osterwald: rechenkunst: rosenzweig Weltgeschichte: — Müllers Auszug: 10: Muss Jch die Anzeige machen, — dass, — weil die anzahl der zöglingen bis auf diese gegenwärtige Zeit noch sehr gering ist, — in meine Zwey Klassen noch keine schüler eingetheilt werden konten! — dieses ist nun Alles, was ich laut Aufforderung zu entrichten hab, und so unterzeichne Jch Mich mit der wärmsten Bruder Liebe

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