Menzingen (Transkription Nr. 2073)

Schulort: Menzingen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 59-60v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799: Menzingen
Kirchgemeinde 1799: Menzingen
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Menzingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Menzingen (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung Der Fragen Über den zustand Der Schulen
Jn Der Gemeinde Menzingen im Distrike zug Des Kantons Waldstätten.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jm Dorf Menzingen, Einer eigenen und Kirchgemeine ist eine und die Einzige gestifte Schul Pfrund, wohin die Kinder zur unterrichte kommen sollen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das Dorff Menzingen hat 58 haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nachbarschaft Vom Dorf Menzingen hat Auf 1/4 Stund 17 haüser.
Dörflein Brettigen samt Nachbarschaft hat auf 1/2 bis 3/4 stunde 26 haüser.
Dorflein Finstersee samt Nachbarschaft Auf 1 bis 2 und 1/2 stunde 25 haüsser.
Nachbarschaft Gschwend Auf 3/4 bis 1 Stund 20 haüsser.
Nachbarschaft Gubel Auf 3/4 bis 1 Stund 30 haüser.
Nachbarschaft Schönbrunen auf 1/2 bis 3/4 stund 21 haüser

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Anm. Jn diesem bezirche befinden sich ungefahr bis auf 200 Schulfähige Kinder, deren doch ein zimmlicher Theil sowohl entfernung, als armuth halber die schul nicht besuchen können.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Eine Benachbarte im #umkreis## hauf 1 Stunde entfernte #Schule## ||[Seite 2] Jst in Der Pfarre Neüheim.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Da wird in Der Schule Latein und deütsch lesen und Schreiben gelehrt. — Was anbetrift die Lateinische Schulen, wird unterricht Ertheilt bis in 3te und 4te klasse.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im winter und Sommer gehalten, ausgenommen die Vacanzzeit im herbst u. Weinm.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

zum Unterrichte der Lateinischen Schulen sind eingeführt Die Einsydlische Gramatick, Historie, Pontan, Kanisie, undgl. — für die Deütschen sind Verschiedene Alt- und Neüe gedruckte Name-büchlein, Kanisien, und Andere nebst lesungen in Handschriften.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden den Kindern in der Schul, und zu haus Von den Eltern an die hand gegeben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

täglich Daurt die Schul 2 stunde des Vormittags, und so Viel des Nachmittages; Von Pfingsten Aber bis im herbst wird nur des Vormittags Schul gehalten; Aber dann 3 stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nicht zwar nach der Normal schul; Doch, so Viel möglich, nach Ordung des buchstabirens und Lesens.
Anm. Für das beste der Schulen haben Obsicht, und sorgen ein jewiliger Pfarer, und zwey die Vordern beamten Aus der Munizipalität; und untersuchen die selbe zu gewissen zeiten um.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schul Meister Jst bisher bestelt worden Von der ||[Seite 3] Kirchen Gemeine Menzingen, und zwar durch die freye wahl.

III.11.b Wie heißt er?

Er ist ein Ver Pfrünter, Jos. Walter Staub — Von der namlichen Gemeinde — Alt 52 jahr — 25 Jahr Schulherr Vorher 4 jahr schulherr zu Obegry, des distrikts zug.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist ein Ver Pfrünter, Jos. Walter Staub — Von der namlichen Gemeinde — Alt 52 jahr — 25 Jahr Schulherr Vorher 4 jahr schulherr zu Obegry, des distrikts zug.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehr Amte Mus Er unterrichte Geben im Choral und Figural Gesange; — und hat auch seelsorge, udgl.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Kinder (Knaben) besuchen überhaupt die schul im winter 50, 60, und mehrere; Mägden aber 20 und mehrere.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer (Knaben) 40, bis 50; mägchen 10, 15 udgl.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul Stiftung ist vor handen und Jst 288 Gulden 20. sch. 3 angster. Stark.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünften Fliessen aus frommen Stiftungen. und Auch Aus einigem zulage Von der Gemeindskasse.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus Jst ein Altes, unkommlich, und Baufälliges.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst eine Neben Der Wohnstube des schulherrn.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung Mus sorgen ein Beamter Sekel Meister aus der Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Das Einkommen Des schulLehrers ist nicht an getreide, wein, holz, udgl. — sonder an Geld — und aus quellen Der Kirchengütern — Jährlich einzuziehen 240 Gulden — und aus der Gemeinds kasse 48 Gulden 20 sch. 3 angster Durch den Amtssekelmeister.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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