Illgau (Transkription Nr. 2075)
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- Illgau (Niedere Schule, katholisch)
18.02.1799
1799, 18. februar.
Beantwortung
der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Ort.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu Jllgau |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
einer eignen gemeind und Agentschaft |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
im Distrikt Schweiz, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Waldstätten. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Sind die Haüser weit entfernt, und im Berg vertheilt, von drey Seiten her ist es eine Stund bis zur Kirchen, und im bezirk einer Viertelstunde liegen circa 8 Haüser, die übrigen sind nirgens beysammen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Jn unser Pfarre ist kein Dorf, sondern alle Haüser sind verstreüt, nur der Pfarrhof samt des Sigersten sind bey der Kirche. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die nächste Schul ist im Mutathal bey der Kirche, von uns eine stund entfernt. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Man lehrt teütsch geschribenes u. gedruktes lesen und deütsches schreiben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden im Winter gehalten, meistens 18 Wochen lang. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
bestimmte Schulbücher hat man keine besondere; legt zum lernen vor deütsch geschribene Namenbüchlein, oder gedrukte von Zug, gebethbücher und dan teütsche briefe. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften macht man selbst und bestehen im A.b.c. und einigen lehrreichen Versen samt Zifferzahlen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
täglich haltet man Schuhl circa 3 stund Vormittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Man macht keine Klassen, sondern sezt sie wochentlich ein mal nach ihrem Verhalten. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Den Schullehrer bestellen die Pfarrgenossen und zwar haben sie hier Zu allen zeiten den jewiligen Pfarrherrn dieses auferlegt; versteht sich von selbst, das er noch andre Verrichtungen und Pflichten hat, und sonderbar, da er hier der Einzige beneficiat ist. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 2] Den Schullehrer bestellen die Pfarrgenossen und zwar haben sie hier Zu allen zeiten den jewiligen Pfarrherrn dieses auferlegt; versteht sich von selbst, das er noch andre Verrichtungen und Pflichten hat, und sonderbar, da er hier der Einzige beneficiat ist. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder giebt es zum meisten 20. Ordinaire nicht so viel |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Stiftung ist keine. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist keines. die Stube des Pfarrherrn muß dienen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhaus ist keines. die Stube des Pfarrherrn muß dienen. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen ist zumal von einem Kind 3 Angster, samt einem Scheit holz; überdas empfieng der Schullehrer jährlich vom Landes Sekelmeister 4 gl. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Jllgau den 18 Februar. 1799. |