Lupfig (Transkription Nr. 2184)

Schulort: Lupfig
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Birr
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Lupfig
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lupfig (Niedere Schule, reformiert)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Lupfig.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde BIRR.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das dorf Lupfig. ||[Seite 2] Einwohner 450.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die gleichen benachbarten Schulen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. u. Lesen. — Auswendiglernen v. Rel. büchern. Schreiben (zum theil) Singen. — Lesen geschr. Schrift (z. theil)

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heidelberger. Lampe. Hübner (zum theil) Psalmen (z. theil). Br. Namenbuchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom vormaligen Oberamte Königsfelden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 5] Johannes Wey.

III.11.c Wo ist er her?

Lupfig.

III.11.d Wie alt?

65. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

erwachsene Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

36. Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Landbau u. Lein weber Betrieb s. Profeßion ||[Seite 6] u. Landbau.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Vorsinger

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl 73. Knaben 37. Mädchen 36.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut und Amtsgut

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 7] Kirchegut und Amtsgut

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

das reichere Schulkind bz. 10. das ärmere 5

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Privathaus, des Lehrers. ohne Zins.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] An Geld. Kirchegut Gl. 9. 7. 2 xr: Schulgeld Gl. 22. Frucht: Kircheg. 15 Viertel gemischt. Gemeinde 4 Vtl. gemischt. Holz 2 Kl. Obrigk. Waldung — das übrige von der Gemeinde.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 8] An Geld. Kirchegut Gl. 9. 7. 2 xr: Schulgeld Gl. 22. Frucht: Kircheg. 15 Viertel gemischt. Gemeinde 4 Vtl. gemischt. Holz 2 Kl. Obrigk. Waldung — das übrige von der Gemeinde.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 8] An Geld. Kirchegut Gl. 9. 7. 2 xr: Schulgeld Gl. 22. Frucht: Kircheg. 15 Viertel gemischt. Gemeinde 4 Vtl. gemischt. Holz 2 Kl. Obrigk. Waldung — das übrige von der Gemeinde.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

||[Seite 8] An Geld. Kirchegut Gl. 9. 7. 2 xr: Schulgeld Gl. 22. Frucht: Kircheg. 15 Viertel gemischt. Gemeinde 4 Vtl. gemischt. Holz 2 Kl. Obrigk. Waldung — das übrige von der Gemeinde.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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