Möriken (Transkription Nr. 2203)

Schulort: Möriken
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 270-271
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Möriken-Wildegg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.02.1799

Antwort
auf die Fragen deß Ministers der Künsten und Wißenschaften über die Schul in Möriken und Holderbank.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Möriken

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

ist im district lentzburg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

ist im Canton Aergöw.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert der nächsten Viertelstund ligen 6 haüser
Jnnert der 2ten viertel stund ligen 4 häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Wildek. Hellmüli. Hardt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Zahl der Kinder die daherkommen 4.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Holderbank. Birenlauf. Braunek. Niderlentz. Lentzburg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Braunek u: Niderlentz 1/4 stund
lentzburg, holderbank 1/2 stund
birenlauf 3/4 stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, schreiben, Psalmen singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von Martini biß Mariae Verkündung

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das a. b. c. büchli
der heidelberger Catechismus
Lampe. Hübners biblische historien
Psalmenbuch — und das Neü Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

macht der SchulMeister gestochne Alphabet hat der Pfr fourniert

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

im winter alletag 6 stund
im Sommer 2 tag, jedesmal 2 stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Man rechnet 3 Classen
a. diei so buchstabieren, lesenlernen
b diei so den Heidelberger auswendig lernen
c. die so etwas Mehrers lernen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] die Herrschaft Wildek
der Pfarrer hielt ein Examen, schlug die 2 tüchtigsten vor, wen Er recommandierte, ward erwält

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Biland

III.11.c Wo ist er her?

von Möriken

III.11.d Wie alt?

42 jährig.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

4

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

sint 4 Jahren, half schon dem Vatter.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nadlemacher.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nadlenmachen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im winter über 100, Knaben 54
Mädchen 56.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer etwa 30 Knaben 15
Mädchen. 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ist folglich nicht vereint mit Kirchengut: Aberwird aus dem Kirchen und Gemeindgut betzalt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist keins eingeführt, als
NB 5 xr. per wochen für abend Schulen vonjedem fabriquen Kind, welche nachdem Feirabend 3 stund gelehrt werden.
Das gleiche war Unter disem Artikel bey Holderbank gesagt worden, paßt alles hier und Noch in einem vortzüglicheren Grad.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] ist vor 2 Jahren zu bauen angefangen aber Nachher Unterbrochen worden wird warscheinlich disen Früling geendet werden

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der SchulMeister gibt die Stuben in seinem eignen haus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der SchulMeister hat dafür 8 gulden zins seit etlich Jahren, abermit vielem Unwillen der Gemeind

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung mußte der Lehrer bißher selber sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 30 gulden.
an Geträid 2 Mütt Kernen 2 Mütt Roggen.
an holtz etwa 2 Klafter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

aus abgeschaften Bodentzinsen alles Geträid.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus Gmeindgut und Kirchengut 30 gulden

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

aus ligenden Gründen: aus 1 1/2 vierlig Rütland davon der Abtrag ist 4 gl.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Holderbank 19 hornung 1799 bescheint Christoph Frey Pfarrer

Zitierempfehlung: