Unterbözberg (Transkription Nr. 2208)

Schulort Unterbözberg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799: Unterbözberg
Kirchgemeinde 1799: Bözberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Bözberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Unterbözberg (Niedere Schule, reformiert)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bözberg. (Untere)

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde BÖZBERG.

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zum Dorfe: Obere ||[Seite 2] Jtelen 1 Haus 1/4. Einwohner 67.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Obere Bözberg. Ursprung. Linn. Gallenkilch. Mönthal. Remigen

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. u. Lesen. — Auswendiglernen v. Rel. büchern. — Schreiben & Les. Geschr. Schrift (zum theil) — Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bern. Namenbüchlein — Heidelberger.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom vormaligen Oberamte Schenkenberg.

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 5] Jacob Keller.

III.11.cWo ist er her?

Untere Bözberg.

III.11.dWie alt?

64. Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

erwachsene Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

22. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Landbau. Landbau.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Siegrist.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl 15. Knaben 4. Mädchen 11.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 7] Kirchegut.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines die Gemeinde bezahlt für die reichen Schulkind bz. 10. für d. ärmere 5

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus. in gutem Stande Siegristen wohnung.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] an Geld: Schulgeld Gl. 6. Kirchegut. Gl. 23. 7. 2. xr. Frucht: Kirchegut 10 Viertel — Kernen. Holz. 2 Kl. v. d. Gemeinde.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

||[Seite 8] an Geld: Schulgeld Gl. 6. Kirchegut. Gl. 23. 7. 2. xr. Frucht: Kirchegut 10 Viertel — Kernen. Holz. 2 Kl. v. d. Gemeinde.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

||[Seite 8] an Geld: Schulgeld Gl. 6. Kirchegut. Gl. 23. 7. 2. xr. Frucht: Kirchegut 10 Viertel — Kernen. Holz. 2 Kl. v. d. Gemeinde.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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