Solothurn (Transkription Nr. 2346)

Schulort Solothurn
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 118-119
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Solothurn
Kirchgemeinde 1799: Solothurn
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Solothurn
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Solothurn (Niedere Schule, Normalschule, Armenschule/Waisenhausschule, katholisch)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN Ueber DEN ZUSTAND DER SCHULEN Betreffend Die Schule im Weysenhause.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen. Das Einkommen der Schullehrer sollte nach unmaßgeblicher Meynung bestimmt werden, bevor sie in den Unterricht der Normalschule berufen werden. Die Erfahrung zeigte, wie wenig taugliche Subjecte aus Abgang eines anständigen Gehalts für diesen nicht minder wichtigen als beschwerlichen Dienst sich meldeten.
Die Kinder, oder vielmehr die Aeltern sollten nicht durch den Schulmeister angehalten werden, ihre Kinder fleißig in die Schule zu schicken.
Der Schulmeister sollte seinen bestimmten Lohn so beziehen, daß er sich weder mit der Gemeinde noch mit den Aeltern der Kinder deßwegen abgeben dörfte.

Fliesstextantworten
Lokal

Das Waysenhaus, ganz neu aufgebaut und bequem eingerichtet, liegt in der Vorstadt, im Centralorte des Kantons Solothurn. Gehört also in den Distrikt, in die Kirchengemeinde und Agentschaft Solothurn.

Oekonomie

Das Waysenhaus hat seinen eigenen fonds, welcher allein in Kapitalien von ungefähr 59000 ehemaligen solothurner Pfunden besteht, und mit keinem andern Armengut verbunden ist.
Die Waysen, an der Zahl 18, werden von ihrer Aufnahme bis zu ihrer Entlaßung im 16.te Jahre in Speis, Kleidung, Wohnung und aus dem fonds des Hauses unterhalten und verpflegt. Andere so in diese Schule kommen, zahlen für ein Schuljahr 12 franken 7 Bz. ||[Seite 3] Das Einkommen der Schullehrer besteht nebst dem trockenen Tische und Wohnung in Geld, dem ersten per Tag 3 Bazen 1 xr. dem Zweyten per Tag 1 Bz. 3 xr., aus welchem Geld sie sich Wein anschaffen können.
Beyde Schullehrer sind Priester, aber Landskinder, folglich vormals von allen einträglichern oder minder beschwerlichen Aemtern ausgeschloßen.

Personal

Die Schullehrer wurden bis dahin von den Waysenhaus Jnspectoren bestellt. Der einte heißt Urs Joseph Späti von Heinrichswyl einem Dorfe im Kanton Solothurn, im Distrikt Biberist. Er ist bald 50 Jahre alt. Durch ihn wurde das wirkliche Waysen- und Erziehungs Jnstitut angefangen, und seit 1782 fortgesetzt; durch ihn wurden die Lehrer der Normal zu Stadt und Land in dieser Lehrart unterrichtet; durch ihn die jährliche Schulvisitation gehalten. Er ist zugleich Religionslehrer im Spital, und Pfarrhelfer für die Vorstadt und den Bezirk so von dieser Seite zur Pfarrgemeinde Solothurn gehört. War zu vor fast 6 Jahre Vicarius zu Selzach einem Dörfe im Kanton Solothurn NB. Der Pfarrer daselbst war Alters und Krankheithalber blind.
Der zweyte heißt Urs Arb von Neuendorf im Kanton Solothurn, Distrikt Ballstal, 32 Jahre alt, vertritt die Stelle eines Lehrers seit sieben Jahren, er giebt den Kindern nebst andern Lehrgegenständen den Unterricht im französischen, auch den für die Normal angestellten Schulmeistern Unterricht im Schreiben, und geht obbemeldtem Religionslehrer im Spital in Krankheit oder Abwesenheit an die Hand. Kam nach vollendeten Studien aus dem Seminaire zu anneci an seine Stelle.
Bestimmte Waysen oder Schulkinder sind 12 Knaben und 6 Mägden nebst andern Schulknaben und Kostgängern, die an der Zahl bald mehr bald minder sind.

Unterricht

Jn dieser Schule wird gelehrt: Die Buchstabenkentniß, das Buchstabiren Lesen, Schreiben deutsch und französisch, die Anfangsgrunde der deutschen und französischen Sprache, Rechtschreibung, Erklärung der Konstitution, schriftliche Aufsätze, Rechnen, Zeichnen, Unterricht aus einem Naturkatechismus, Religion; biblische Geschichten.
Die Schule wird im Sommer und Winter gehalten.
Die Schulbücher sind: Das Namen- Les- Rechtschreibung- und Rechnungs Büchlein, Katechismus nach Anleitung der Normal- Stadt und Landschulen für den Kanton Solothurn, die Anleitung zum Schönschreiben nach Regeln und Mustern, Muster und Beyspiele zur Schreibeübung für die Jugend von Bürger Nivard Krauer, Kapitular zu St: Urban, kleiner Naturkatechismus vom Verfaßer der leichtfaßlichen katechetischen Reden, Kern der biblischen Geschichten, von Felbiger. ||[Seite 2] Die Schule dauert täglich 8 Stunden, in welcher bemeldte Lehrgegenstände ordentlicher Weise von Stunde zu Stund abwechselnd behandelt werden.
Die Kinder sind in Klassen abgetheilt.

Unterschrift

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