Müllheim (Transkription Nr. 236)

Schulort: Müllheim
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 364-364v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Müllheim
Kirchgemeinde 1799: Müllheim
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Müllheim
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Müllheim (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN Über den Zustand der Schulen an jedem Orte. BEANTWORTUNGEN Über nebendstehende Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Müllheim.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Müllheim.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districkt Steckborn.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgau.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1/4. Stund weit 12. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Langenhart.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von daher kommen im Winter 10. bis 15. Kinder. Jm Sommer 4. bis 6. Kinder. und auch bisweilen keine.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Stund von Müllheim eine Schule, namlich Pfyn. 1. Stund weit Homburg. 1. Stund weit Raaperschwihl. 1/2. Stund weit Jllhart. 1. Stund weit Waagerschwihl. 1. Stund weit Engwang. 1. Stund weit Märstätten. Und 1/2. Stund weit Wigoldingen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Das ganze Jahr, Sommer und Winter, ausgenommen, 14. Tag Ernd {u} 14. Tag Herbst, Vacant.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Den Anfängern das A. B. C. Büchlein: danne den kleinen und großen Catechismum: hernach das Zeügnußbuch und Psalmenbuch: ferner das Neüe Testament, nebst andern verschiedenen Geistlichen Büchern: Zu dem wird dann von denen, so fertig lesen können, auch in den Zeitungen, und in dem geschriebenen gelehrnet. Nebst diesem sind noch 3. Schulbüchlein eingeführt zum Außen lehrnen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt einem jeden Kind das schreiben thut eine eigene Vorschrift.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag von 8 bis 11. Uhr, und Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Einicher Maßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind nebst dem Pfarrer. Mit Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Hs. Conrad Wepf.

III.11.c Wo ist er her?

Von Müllheim.

III.11.d Wie alt?

Über 63. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

1. Tochter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Über 36. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher an 3. Orten Schule gehalten. Und vorher eine Profeßion.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine andere Verrichtungen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

140. bis 150. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

75. bis 88 Knaben. 50. bis 62. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

34. bis 44 Knaben. 26. bis 36. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Anjetzt noch in einem guten Stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schule wird in der Wohnstube gehalten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 40. fl. Worbey aber 21. fl. Grundzins begriffen. 1 1/2 Viertel Kernen Konstanzer Meß, auch Grundzins. Danne 3. Juchart Ackerfeld zu nutzen namlich. 1. Juchart zu Korn. 1. Juchart zu Haber, und 1. Juchart zu Brach: aber der Schulmeister muß dieses Feld in seine Kösten Bauen, Düngen, und anblümen. Zu dem ist noch ohngefahr 1. Mad Wißwachs. Holz nicht genug.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Alles von der Gemeind

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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