Andelfingen (Transkription Nr. 32)
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- Andelfingen (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Flecken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchen Gemeine: u: Agentschafft Andelfingen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikte Andelfingen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Es sind keine zum Schulbezirk gehörigen Häüser. Es ist nur die Gemeine Andelfingen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
||[Seite 2] Es sind deren im Umkreise. 16. |
I.4.a | Ihre Namen. |
Folgen die jenigen welche in die Kirchen Andelfingen gehören. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 3] Das Alphabet Singen Lesen Schreiben Rechnen und auswendig lehrnen nemlich Psalmen Lieder Sprüche Heilger Schrifft und der Catechismus. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nicht nur im Winter sonder auch im Sommer die Winter Schule wird von S: Martins Tag gehalten bis End des Merz Monats. und hernach die Sommer Schul bis anfang des Weinmonats. Ernd und Herbst ausgenohmen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Namenbüchlein der Catechismus Gsangbücher: u: das Neüe Testament. als Leseübungen zu weilen in Zeitungen und andere Nüzliche Bücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Erstlich das Alphabet zuweilen Sprüche der Hl: Schifft oder nüzliche Sittenlehren. Sie müssen diese Vorschrifften zuerst fertig lesen auch von Zeit zu Zeit, auswendig herschreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich Jm Winter 5: Stund: |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
||[Seite 4] Sie sind in 5. Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Das Schul Konvent in Zürich, nach dem Sich die Kompetenten zuerst vor dem E: Stillstand gezeigt so dan vorleüffig im Pfarhaus examiniert worden, wurden Sie darauf mit einem Brief von B: Pfarrer an das L: Examinatorconvent gesandt. welches den vorzüglichsten auswehlte: |
III.11.b | Wie heißt er? |
Es sind Zwey Schulmeister: |
III.11.c | Wo ist er her? |
Beyde von Andelfingen. |
III.11.d | Wie alt? |
Heinrich Hepting Fünfzig Jahr: |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
||[Seite 5] Hepting hat drey Kinder: Zwey Söhn: u: eine Tochter: |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Hepting Fünfzehen Jahr: |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Beyde zu Andelfingen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jm Winter keine weitere Arbeit: Jm Sommer Güter Arbeit: |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 54: |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 30: |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 6] Es sind keine vorhanden: |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Keins |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus ist alt und baufällig: |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist nur eine Schulstube da. in der sich alle Kinder versamlen müssen. Eben in diesem nemlichen Schulhaus. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Weil nur ein Schulmeister im Schulhaus sein kan so bezahlt dieser dem anderen Schulmeister an Geld 6 fl. Weil leztere keine Schul-Wohnung hat. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeinde Andelfingen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 7] Wir Empfangen an Geld, Jeder 30 fl. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus Gemeind Gut: u: Kirchen Gut. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Wir Empfangen Getreide von abgeschaften Grundzinsen. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Keine. Aus dem Gemeindgut beziehen wir |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
||[Seite 8] Aus dem Kirchengut beziehen wir |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Es sind keine vorhanden. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Keine. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
ANDELFINGEN: 1799: |