Wildberg (Transkription Nr. 331)

Schulort: Wildberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 242v-245v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Wildberg
Kirchgemeinde 1799: Wildberg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wildberg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Wilberg war eine Schulle

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine Gemeine oder kirchen gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Wilberg ein Agentschafft

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört in den Distrikte Fehr Altorff

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehört in den Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Eine Viertelstunde von Wilberg auf Tösseg 3. Haüser und eine halbe stund von wilberg auf Reyken auch 4. Haüser welche in die Schulle zu wilberg gehören da Aber es ihnen zu weit ist so gehen sie in die Schul in Enner Reyken

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Eine Viertelstunde von Wilberg auf Ehricken war auch eine Schulle eine ganz Neü errichtete Schulle welche vormals auf wilberg Gehört haben dem Schullehrer zu Wilberg dardurch abruch geschehen ist Erstens wägen dem Schuller schilling zweytens Wägen den Schul scheiteren wo sie haben bringen müssen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Es kommen von Entfernung des Schulorts {Von Tössegg} 7. fremde Schulkinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Eine Schul zu schalchen, 2. eine Schul in der Tablet 3. eine Schul zu Wyla 4. Eine Schul zu Turbenthal 5. eine Schul zu Zel 6 Eine schul zu Ryken ||[Seite 2] 7. eine Schul zu Dettenriet, 8. Eine Schul zu weißlingen 9 Eine Schul zu Theilingen 10. eine Schul zu Aeschweil 11 Eine schul zu Ludetschweil

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schul Gelehrt Erstlich Buchstabieren Lesen und außwendig die Fragen bätten im Lehrmeister darnach in der Zeügnuß Psalmenbuch und Testament Gut lässen Außwendig im Wasser Büchli alle sprüch und gebätter und lieder, Darnach schreyben und gschribes läsen Und in Der Nacht Schul singen Übungen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter werden die Schulen gehalten Vormittag 2. stund und nach Mittag 2. Stund. daß aber die zeit gar zu kurz ist

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul bücher sind eingeführt Erstlich der Catechismus Daß Psalmenbuch und daß Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften Schreibe ich den Schuleren Vor auß Göttlicher Heyliger schrifft schöne sprüche

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter werden die Schulen gehalten Vormittag 2. stund und nach Mittag 2. Stund. daß aber die zeit gar zu kurz ist

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schulkinder sind in vier Klassen eingetheilt Namlich die Erste lehrt Buchstabieren die zweyte Claß ||[Seite 3] Lehrt läßen in der Zeügnus und im Psalmen buch und im Testament Gut lässen Die dritte Cloß Lehrt in Anderen Schriften lässen die vierte Claß lehrt geschribes läsen und Schreyben

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vormahls DIE HERREN EXAMANATOREN ZU ZÜRACH

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Jacob Stauber von Wilberg

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Er ist 55 Jahr Alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Familie eine frau und 5. kinder Zwen Söhne und 3 Töchteren Ein Sohn war {oder ist} 21. Jahr Alt der Ander von 12. Jahren Alt

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jch bin Schullehrer 7 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch bin Allezeit zu wilberg gewessen ich hatte den beruff eines Güter Gewerbs

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch hatte neben Dem Lehramt nicht viel verrichtung

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Es besuchen die Schulle im Winter Höchstens. 40. vielmal 30. oder 25. Theils wägen der Armut Theils wägen nachlässigkeit Der liederlichen Elteren

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Von Der Somerschul wird Gehalten Vom April Biß zur ||[Seite 4] Ernd Wochentlich 2 Tag Dienstag Mitwoch und Samstag 1/2 h Tag Jm Sommer werden in die somer Schul geschickt Knaben und Töchteren Höchstens 30. oder 20. Nur Kleine wo noch nichts Arbeiten Oder schaffen könen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfund oder Stiftung ist nichts vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkönfte fliessen daher für den Schullehrer Erstlich für den Schullehrer 2 Mütt 2. Viertel kernen von dem Amthauß Töß 1 viertel kernen von Ehricken Am gält 6 lb. auß dem Schulfund zu Zürich 3 lb. von dem Amthauß Töß 6, lb. für die Somerschul {Von Dem Sekli Gut} von dem kirchen Gut für die somerschul wo am sontag und werch Tagen gehalten wird darzu noch die Nachtschulle

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein Ein geführtes Schulhause dessen zu stand sehr baufällig und schlecht

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schullstube von einem dritten Theil Hauß

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulle und Wohnung zu sorgen muß die ganze kirchen gemeine sie im stande zu Unterhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Schon gemeldt, an Weyn nichts, an Holz gar nichts Stiftungen nichts, Gemeinds kassen nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

||[Seite 5] Kirchen Gütter nichts

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

auch nichts

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Es ist in der Gemeinde zu Wilberg der Sigrist dienst und der Schuldienst zusamen von dem Schullehrer verrichtet worden und haben von vielen Jahren Zu sammen Gehört

Unterschrift

Schulmeister Jacob Stauber Zu Wilberg

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