Wildberg (Transkription Nr. 331)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Wildberg (Niedere Schule, reformiert)
- Wildberg (Niedere Schule, Nachtschule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu Wilberg war eine Schulle |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine Gemeine oder kirchen gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu Wilberg ein Agentschafft |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Gehört in den Distrikte Fehr Altorff |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Gehört in den Canton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Eine Viertelstunde von Wilberg auf Tösseg 3. Haüser und eine halbe stund von wilberg auf Reyken auch 4. Haüser welche in die Schulle zu wilberg gehören da Aber es ihnen zu weit ist so gehen sie in die Schul in Enner Reyken |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Eine Viertelstunde von Wilberg auf Ehricken war auch eine Schulle eine ganz Neü errichtete Schulle welche vormals auf wilberg Gehört haben dem Schullehrer zu Wilberg dardurch abruch geschehen ist Erstens wägen dem Schuller schilling zweytens Wägen den Schul scheiteren wo sie haben bringen müssen |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Es kommen von Entfernung des Schulorts {Von Tössegg} 7. fremde Schulkinder |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
1. Eine Schul zu schalchen, 2. eine Schul in der Tablet 3. eine Schul zu Wyla 4. Eine Schul zu Turbenthal 5. eine Schul zu Zel 6 Eine schul zu Ryken ||[Seite 2] 7. eine Schul zu Dettenriet, 8. Eine Schul zu weißlingen 9 Eine Schul zu Theilingen 10. eine Schul zu Aeschweil 11 Eine schul zu Ludetschweil |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird in der Schul Gelehrt Erstlich Buchstabieren Lesen und außwendig die Fragen bätten im Lehrmeister darnach in der Zeügnuß Psalmenbuch und Testament Gut lässen Außwendig im Wasser Büchli alle sprüch und gebätter und lieder, Darnach schreyben und gschribes läsen Und in Der Nacht Schul singen Übungen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter werden die Schulen gehalten Vormittag 2. stund und nach Mittag 2. Stund. daß aber die zeit gar zu kurz ist |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schul bücher sind eingeführt Erstlich der Catechismus Daß Psalmenbuch und daß Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften Schreibe ich den Schuleren Vor auß Göttlicher Heyliger schrifft schöne sprüche |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter werden die Schulen gehalten Vormittag 2. stund und nach Mittag 2. Stund. daß aber die zeit gar zu kurz ist |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schulkinder sind in vier Klassen eingetheilt Namlich die Erste lehrt Buchstabieren die zweyte Claß ||[Seite 3] Lehrt läßen in der Zeügnus und im Psalmen buch und im Testament Gut lässen Die dritte Cloß Lehrt in Anderen Schriften lässen die vierte Claß lehrt geschribes läsen und Schreyben |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Vormahls DIE HERREN EXAMANATOREN ZU ZÜRACH |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Jacob Stauber von Wilberg |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist 55 Jahr Alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat eine Familie eine frau und 5. kinder Zwen Söhne und 3 Töchteren Ein Sohn war {oder ist} 21. Jahr Alt der Ander von 12. Jahren Alt |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jch bin Schullehrer 7 Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch bin Allezeit zu wilberg gewessen ich hatte den beruff eines Güter Gewerbs |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jch hatte neben Dem Lehramt nicht viel verrichtung |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Es besuchen die Schulle im Winter Höchstens. 40. vielmal 30. oder 25. Theils wägen der Armut Theils wägen nachlässigkeit Der liederlichen Elteren |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Von Der Somerschul wird Gehalten Vom April Biß zur ||[Seite 4] Ernd Wochentlich 2 Tag Dienstag Mitwoch und Samstag 1/2 h Tag Jm Sommer werden in die somer Schul geschickt Knaben und Töchteren Höchstens 30. oder 20. Nur Kleine wo noch nichts Arbeiten Oder schaffen könen |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfund oder Stiftung ist nichts vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Einkönfte fliessen daher für den Schullehrer Erstlich für den Schullehrer 2 Mütt 2. Viertel kernen von dem Amthauß Töß 1 viertel kernen von Ehricken Am gält 6 lb. auß dem Schulfund zu Zürich 3 lb. von dem Amthauß Töß 6, lb. für die Somerschul {Von Dem Sekli Gut} von dem kirchen Gut für die somerschul wo am sontag und werch Tagen gehalten wird darzu noch die Nachtschulle |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist ein Ein geführtes Schulhause dessen zu stand sehr baufällig und schlecht |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Eine Schullstube von einem dritten Theil Hauß |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für die Schulle und Wohnung zu sorgen muß die ganze kirchen gemeine sie im stande zu Unterhalten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Schon gemeldt, an Weyn nichts, an Holz gar nichts Stiftungen nichts, Gemeinds kassen nichts |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
||[Seite 5] Kirchen Gütter nichts |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
nichts |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
auch nichts |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Es ist in der Gemeinde zu Wilberg der Sigrist dienst und der Schuldienst zusamen von dem Schullehrer verrichtet worden und haben von vielen Jahren Zu sammen Gehört |
|
Unterschrift |
Schulmeister Jacob Stauber Zu Wilberg |