Bussnang (Transkription Nr. 352)
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- Bussnang (Niedere Schule, reformiert)
- Bussnang (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
20.02.1799
Zu Bußnang.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu Bußnang. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jm Dorf wird die Schul gehalten, Jn der Kirchen Gemeind Daselbst, Jn dem Distrikte weinfelden, und Canton Thurgäü Agentschafft bußnang, Darzu gehört die Gemeind Hünikon, ein Halb viertel stund vom Dörf, Welche in 6. Haußhaltung besteht, Ober bußnang Hat vormahls auch darzu gehört, jezt Etwan vor 14. Jahren Haben sie einen Eignen Schulmeister Erwehlt ist eine Halb viertel stund von Hier, Es ist eine Schul zu Amlikon, Ein halb stund von hier, Es ist eine Schul zu ober oppikon eine Halb stund von Hier Es ist Eine Schul zu frilschen eine Halb stund v: Heir Es ist eine Schul zu Rotenehausen eine viertel sti v: Hier |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Jm Dorf wird die Schul gehalten, Jn der Kirchen Gemeind Daselbst, Jn dem Distrikte weinfelden, und Canton Thurgäü Agentschafft bußnang, Darzu gehört die Gemeind Hünikon, ein Halb viertel stund vom Dörf, Welche in 6. Haußhaltung besteht, Ober bußnang Hat vormahls auch darzu gehört, jezt Etwan vor 14. Jahren Haben sie einen Eignen Schulmeister Erwehlt ist eine Halb viertel stund von Hier, Es ist eine Schul zu Amlikon, Ein halb stund von hier, Es ist eine Schul zu ober oppikon eine Halb stund von Hier Es ist Eine Schul zu frilschen eine Halb stund v: Heir Es ist eine Schul zu Rotenehausen eine viertel sti v: Hier |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Zu bußnang wird {in} der schul gelehrt |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Die Schul wird im winter gehalten 17. w: Jm Sommer 5 wochen nach ein anderen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul ist alle Tag 6. stund, Die Nachtschul alle wochen 3. Nächt Nämlich. Dinstag, Donstag u: Samstag |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Jch bin zu einem Schulmeister Erwehlt worden vor denen Vorsteheren der Gemeind unter bußnang, ober bußnang und Hünikon Beiseits des Wohl Ehrwürdigen Herren Pfarrer, Jch Heiß Hs: Caspar burkhardt. und ein burger zu bußnang, Jch bin 56. Jahr alt, und Hab 5. Söhn und Eine Tochter, Schulmeister bin ich 30. Jahr und bin Gott seye Dank von meinen Ellteren Ehrlich erzogen worden, und neben der Schulzeit hab ich auf meinen Gütern zuschaffen. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jch bin zu einem Schulmeister Erwehlt worden vor denen Vorsteheren der Gemeind unter bußnang, ober bußnang und Hünikon Beiseits des Wohl Ehrwürdigen Herren Pfarrer, Jch Heiß Hs: Caspar burkhardt. und ein burger zu bußnang, Jch bin 56. Jahr alt, und Hab 5. Söhn und Eine Tochter, Schulmeister bin ich 30. Jahr und bin Gott seye Dank von meinen Ellteren Ehrlich erzogen worden, und neben der Schulzeit hab ich auf meinen Gütern zuschaffen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Kinder Kommen in die Schul 30. bis 40. Etwan 20. bis 25. Knaben Mägden 12. bis 15. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Erstlich vom armengut 4. fl: 2. tes Hab ich von Schulfund von Zürich Empfangen 4 fl: welches aber dis Jahr 1798 ausgebliben, 3. tes Zalt die Gemeind ober bußnang alle Jahr 2. fl. will sie frey schülig sind, und die Kinder in die Schul schiken wenn Jhre auß ist, 4 tes die Gemeind Hünikon 2. fl. ||[Seite 3] Daß übrige ist von der Ganzen bürgerschafft unter bußnang unter bußnang, ein Capital verheißen worden, welches alle Jahr jetweder auf daß Neü-Jahr verzinsen thut, |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Erstlich vom armengut 4. fl: 2. tes Hab ich von Schulfund von Zürich Empfangen 4 fl: welches aber dis Jahr 1798 ausgebliben, 3. tes Zalt die Gemeind ober bußnang alle Jahr 2. fl. will sie frey schülig sind, und die Kinder in die Schul schiken wenn Jhre auß ist, 4 tes die Gemeind Hünikon 2. fl. ||[Seite 3] Daß übrige ist von der Ganzen bürgerschafft unter bußnang unter bußnang, ein Capital verheißen worden, welches alle Jahr jetweder auf daß Neü-Jahr verzinsen thut, |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus Haben wir Keins. und ist in denen schullen Keins wo ich genamsel hab {Keins}; Für meines orts Hab ich ein Eigne Schulstuben, wo ich schul halten thun, |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhaus Haben wir Keins. und ist in denen schullen Keins wo ich genamsel hab {Keins}; Für meines orts Hab ich ein Eigne Schulstuben, wo ich schul halten thun, |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Was der Schullohn anbetrifft. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bußnang den 20. ten Hornung 1799. |