Dotnacht (Transkription Nr. 353)
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- Dotnacht (Niedere Schule, reformiert)
20.02.1799
Totnacht, den 20 ten Hornung anno 1799
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
1: der Name des orts wo die schule ist Heist Totnacht. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
2: es ist ein dorf von 24 Häüßer |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
3: es ist eine eigne Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
4: Wir Gehören in die Circhen Gemeine Alterschweilen 5: Wir Gehören in die Agent Schaft Engelsweilen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
6: Wir Gehören ins districkte Weinfelden |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
7: Wir Gehoren in das Canthon, durgäü, |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
8: tens: 9: Wir Haben keine zu Gehörigen dörfer keine Höfe |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
11: Wir Haben Niemahlß Ceine entfernte schul Kinder Gehabt |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
12: die entfernung der Haubt schul Alterschweilen, ist eine Halbe stunde Weitt, 13 ällighaußen die schul eine Halbe stunde Weitt, 14: Hugelschofen die schul schier eine Halbe stunde Weitt, 15: Altis Haußen die schul eine Halbe stunde Weitt |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
23: Jn der schule wird Gelehrt, das Gedrogte so, viel Jmer Möglich |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
dieße schul wird im Winter Gehalten, 3 Monnatt |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
25: Jns Beßonder keine, weder klein und Große Catecißenus Zeügnußen, Testamenter und Zeittungen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
27: Vor Mittag 3 stund, nach Mittag 3 stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
28: die kinder ßind nur in eine klaße ein Getheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
29: die Gemäins angehörigen Haben den schul Meister Bestellt |
III.11.b | Wie heißt er? |
30: Hans Jacob Huber |
III.11.c | Wo ist er her? |
31: An Gleichem ort von Totnacht |
III.11.d | Wie alt? |
32: drey und, zwanzig Jahr Alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
33: familie Wohl ßonst Aber Bin Jch noch Ledig |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
34: Nur den winter Weil unßer Vor Her Geweßene schul Lehrer Gestorben ist |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
35: an Gleichem ortt, in Totnacht |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
37: Nebst dem Lehr amte Hab Jch Meine Altägliche Ver Richtungen mit dem ßalveni Vieh |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
38: 25: Cinder Beßuchen über Haubt die schule von Hier |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
40: vußer auß Gelentes Gelt ist Per 100 fl. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
43: was das Schul Gelt ist Haben wir ein zu ßammenn {Gelegtes Gelt} |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
44: Schul Haus das ist in dem zu stand. es ist ein Altes Haus |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
45: es ist nur eine Schul stube da in welcher der Lehrer wohnet: 44: Schul Haus das ist in dem zu stand. es ist ein Altes Haus |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
46: der Lehrer erhalt vor die Schul stube nichts |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
47: der Schul Lehrer Muß ßelbige im Baulichen stande er Halten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 3] 48: Was Mein ßach an Belangen Thut, als Schul Lehrer ßo: Hab Jch an Gelt auf die wochen: 18 Batzen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
50: Abgeschaften Lehen Gefählen: zehenden Grundzeinßen Gahr nichts |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
51: Schul Geldern, nichts |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
52: stiftugen, nichts, |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
53: Gemeints kaßen, nichts |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
54: Ab kirchen Gütern, nichts, Weder was Jch vor Hin Geschriben Hab, 2 Gulden aus dem armen Guth. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
55: Wir Haben Jn vnßerer Schule Gahr nichts weder von vnßeren Haus fätteren ein zu ßammen Gelgtes Gelt oder viel Mehr ein ver Sprochenes |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
56: von Liegenden Gründen nichts |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
57: von keinem Cabital nichts |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Beschint Hans Jacob Huber Schulmeister zu Totnacht |