Dotnacht (Transkription Nr. 353)

Schulort: Dotnacht
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 281-282v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799: Engelswilen
Kirchgemeinde 1799: Alterswilen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Zürich)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Kemmental
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Dotnacht (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

Totnacht, den 20 ten Hornung anno 1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

1: der Name des orts wo die schule ist Heist Totnacht.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

2: es ist ein dorf von 24 Häüßer

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

3: es ist eine eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

4: Wir Gehören in die Circhen Gemeine Alterschweilen 5: Wir Gehören in die Agent Schaft Engelsweilen

I.1.d In welchem Distrikt?

6: Wir Gehören ins districkte Weinfelden

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

7: Wir Gehoren in das Canthon, durgäü,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

8: tens: 9: Wir Haben keine zu Gehörigen dörfer keine Höfe
10: Was vnßere ort, ßind wo wir vm vnß Her Haben, sind schier eine Viertel stunde, Weitt, 1t Engelschweilen 2t Cämen Mülly: 3: düschen Mülly; 4: Auf Hüßerem 5: Altschof

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

11: Wir Haben Niemahlß Ceine entfernte schul Kinder Gehabt

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

12: die entfernung der Haubt schul Alterschweilen, ist eine Halbe stunde Weitt, 13 ällighaußen die schul eine Halbe stunde Weitt, 14: Hugelschofen die schul schier eine Halbe stunde Weitt, 15: Altis Haußen die schul eine Halbe stunde Weitt
16: Engelschweilen die schul eine Halbe viertel stunde Weit
17: Auf die Haubt schul Alterschweilen vor die Cleinen kinder über aus Bößes Laufen: 18: auf ällig Haußen Weider ßo: 19: auf Hugelschofen auch ßo:
20: Auf Altis Haußen das Gleichig: 21: auf Englischweilen ists ßo:
22: Vnßere Burger schaft Hatt Geglaubt wir Cönitt Wegen: Vielen Cinderen ßelbsten eine schul auf Richten Mitt Bewiligug des Herren Pfahrers von Alterschweilen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

23: Jn der schule wird Gelehrt, das Gedrogte so, viel Jmer Möglich

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

dieße schul wird im Winter Gehalten, 3 Monnatt

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

25: Jns Beßonder keine, weder klein und Große Catecißenus Zeügnußen, Testamenter und Zeittungen
||[Seite 2] 26: Jns Beßonder schreiben Ceine weder kleine schreften

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

27: Vor Mittag 3 stund, nach Mittag 3 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

28: die kinder ßind nur in eine klaße ein Getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

29: die Gemäins angehörigen Haben den schul Meister Bestellt

III.11.b Wie heißt er?

30: Hans Jacob Huber

III.11.c Wo ist er her?

31: An Gleichem ort von Totnacht

III.11.d Wie alt?

32: drey und, zwanzig Jahr Alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

33: familie Wohl ßonst Aber Bin Jch noch Ledig

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

34: Nur den winter Weil unßer Vor Her Geweßene schul Lehrer Gestorben ist

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

35: an Gleichem ortt, in Totnacht
36: einige oder merere Buren Werce

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

37: Nebst dem Lehr amte Hab Jch Meine Altägliche Ver Richtungen mit dem ßalveni Vieh

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

38: 25: Cinder Beßuchen über Haubt die schule von Hier
39: 12: Cnaben: 13: Mädchen Gehen der Mahlen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

40: vußer auß Gelentes Gelt ist Per 100 fl.
41: Vnßere ein Cünfte komen daher von vnß Bürger zu ßammen Gelegtes Gelt 42: Was das Armen Guth an Belangen Thutt Haben vns vnßere Bürger Circhen Pfleger 2 fl. Geben

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

43: was das Schul Gelt ist Haben wir ein zu ßammenn {Gelegtes Gelt}

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

44: Schul Haus das ist in dem zu stand. es ist ein Altes Haus

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

45: es ist nur eine Schul stube da in welcher der Lehrer wohnet: 44: Schul Haus das ist in dem zu stand. es ist ein Altes Haus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

46: der Lehrer erhalt vor die Schul stube nichts

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

47: der Schul Lehrer Muß ßelbige im Baulichen stande er Halten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] 48: Was Mein ßach an Belangen Thut, als Schul Lehrer ßo: Hab Jch an Gelt auf die wochen: 18 Batzen
49: Wir Haben an Getreite nichts an wein Holtz Gahr {nichts}

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

50: Abgeschaften Lehen Gefählen: zehenden Grundzeinßen Gahr nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

51: Schul Geldern, nichts

IV.16.B.c Stiftungen?

52: stiftugen, nichts,

IV.16.B.d Gemeindekassen?

53: Gemeints kaßen, nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?

54: Ab kirchen Gütern, nichts, Weder was Jch vor Hin Geschriben Hab, 2 Gulden aus dem armen Guth.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

55: Wir Haben Jn vnßerer Schule Gahr nichts weder von vnßeren Haus fätteren ein zu ßammen Gelgtes Gelt oder viel Mehr ein ver Sprochenes

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

56: von Liegenden Gründen nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

57: von keinem Cabital nichts

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Beschint Hans Jacob Huber Schulmeister zu Totnacht

Zitierempfehlung: