Guntershausen (Transkription Nr. 359)
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- Guntershausen (Niedere Schule, reformiert)
- Guntershausen (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
FREIHEIT. GLEICHHEIT. Antwort auf die Fragen, über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gonderts-hausen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Kirchengemein Sulgen. (Agentschaft Donzhausen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
DISTRIKT Weinfelden. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
CANTON Thurgäu. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zum Schulbezirk gehört das Dorf Anhausen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Jst 1/4 Stund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Kommen daher 10 Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die benachbarten Schulen im Umkreise |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt. a. Buchstabieren. b. Lesen. c. Singen. d. Schreiben. e. Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule nimt Herbstszeit mit MARTINI ihren Anfang, und dauret 20 Wochen. Von dieser Zeit an wird die Sommerschule bestellt bis gegen JOHANNI u stehet jedem Bürger frey seine Kinder dahin zu schiknn. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Schulbücher sind. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften schreibt der Schullehrer: nach einer Schreibart so ihm der Pfarrer gegeben; welche von der Stadt Zürich herkommen Die größeren Schüler schreiben auswendig. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret täglich 6. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Kirchenklaßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Bürger der Gemeind haben den Schulmeister bestllt. Alle einstimmig. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Johannes Altwegg. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Jst ein Bürger in Gondertshausen. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 29 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jst noch ledigen Stands. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jst 8. Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jst vorher u. jezt noch bey seinen Eltern. Vorher war sein Beruf, Weben, u. zu Zeiten auch Feldarbeit. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt hat er wenig, oder gar keine Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder überhaupt besuchen in jeziger Zeit die Schule 26. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 15. Mädchen 11. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Das Schulgeld ist von den Hausvättern in der Gemeind Gondershausen an ein Capital zusamen gelegt. Die Gemeind Anhausen legt solches jährlich zusammen. |
IV.15 | Schulhaus. |
Ein zur Schule geordnetes oder bestimmtes Haus hat man keins. Die Schule wird bald in diesem, bald in einem andern Haus, wo es am bequemsten ist gehalten. u. von beyden Gemeinden Haus zins bezahlt fl. 4. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ein zur Schule geordnetes oder bestimmtes Haus hat man keins. Die Schule wird bald in diesem, bald in einem andern Haus, wo es am bequemsten ist gehalten. u. von beyden Gemeinden Haus zins bezahlt fl. 4. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Der Schullehrer bezieht in Zeit von 20 Wochen von erster Gemeind 20. Von der lezten 10 fl. Schulgeld. Der jezige Schullehrer aber wird allezeit, weil er gefällige Schulordnung haltet noch mit 6. fl. und Anderm von den Bürgern Beider Gemeinden beehrt. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |