Kehlhof (Transkription Nr. 362)

Schulort: Kehlhof
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 268-268v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799: Berg
Kirchgemeinde 1799: Berg (TG)
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Berg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schuhlen vom Schullmeister im Kelhof.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gmein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeine und Agentschaft Berg.

I.1.d In welchem Distrikt?

Weinfelden.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Thurgäü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schullbezirk gehörigen Häüser, eine viertel Stund, 47 Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kelhof wo die Schull gehalten wird, 21 Kinder
Mülldobel, Hohen-Alber 3. Kinder
Heimenlachen 6. Kinder
Bergerweilen 2. Kinder
Berg, Altismoß, Himen-Reich 3. Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Kelhof wo die Schull gehalten wird, 21 Kinder
Mülldobel, Hohen-Alber 3. Kinder
Heimenlachen 6. Kinder
Bergerweilen 2. Kinder
Berg, Altismoß, Himen-Reich 3. Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Berg Catholisch. 5. Minuten entfehrnt,
Weerschweilen, 1/2 Stund.
Mauren, 1/4 Stund.
Bürglen, 3/4 Stund.
Sulgen, 1 Stund.
Leimbach 1/2 Stund.
Gondertzhausen 1/2 Stund.
Birwinken 3/4 Stund.
Altishausen 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

nur im Winter, 20 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Catechismuß, Zeugnuß-Buch, Testament, Wasers Schullbüchli.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, werden vom Schullmeister gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 8-11 Uhr, Nachmittag 1-4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die ganze Gemeind.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Zingg.

III.11.c Wo ist er her?

Aus dem Kelhof.

III.11.d Wie alt?

41 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

13 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Klars-Reüti 1 Jahr, zu Gondertshausen 6. Jahr, Kelhof 7 Jahr, ein Weber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

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III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben, 27. Töchter. 8.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Keine Sommer-Schuhl

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

682 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von den Bürgeren, und Vermächnißen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keine.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schullmeister.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Wochentlich 1 fl. 30 xr. für Tag, und Nacht-Schull. Der Schullmeister mus Stuben, Holz und Liecht hergeben.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus obbemeltem Capital, so von den Hausvätteren zusammen gelegt

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Aus obbemeltem Capital, so von den Hausvätteren zusammen gelegt

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Alles zeiget wie ville Mühe, und Arbeit, schlecht besoldet wird.

Unterschrift

Zitierempfehlung: