Märstetten (Transkription Nr. 364)

Schulort: Märstetten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 273-274v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Märstetten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn und des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Märstetten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Märstetten (Niedere Schule, reformiert)

23.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUL IN MÄRSTETTEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißt Märstetten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Märstetten.

I.1.d In welchem Distrikt?

Weinfelden.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgäu.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Grubmüli ein 1/2 Vrtl: Stund, von Märstetten, 1. Kind.
Eva häusli, ein 1/2 Vrtl: Stund, von Ditto. von da 3. Kind.
Onggelberg ein Vietl: Stund von hier, von daher 4 Kind.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Ottenberg ein 1/4. Stund {von} Märstetten. Weinfelden 1. Stund, Amliken 1/2. Stund, Wigoldingen 1/2 Stund, Engwang 1/4 Stund, Wangerschweil ein 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, nach den jezigen neüsten reglen, Schreiben und das wird von meisten Kindern Knaben u: Töchtern geübt, auch Rechnen u: Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Das ganze Jahr wird sie gehalten (ausgenommen Erndund Herbstzeit)

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Nür 1. Allgemeines ist eingeführt, des Felix Wasers Schulu: Hausbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Corent, Kanzley u: Fracktur.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3 Stund, u: NachMittag auch 3. St:

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

bis jetzo nach nicht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind, Nebst dem Seelsorger, bey ablegung einer Probe.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Heer.

III.11.c Wo ist er her?

Ein Märstetter.

III.11.d Wie alt?

48. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

30. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auch zu Märstetten.
Güter Arbeit nebend der Schul.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

seine Güter zu arbeiten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Winterzeit 50. bis 60. Kind.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

und Sommers-zeit. 30. bis 50. Kind. Beederley geschlechts.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Ja.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?

1999 fl. 54 xr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

die vermöglichsten Hausväter Zahlen bis anhin vom Kind Wochentlich 3 xr. die armen Kind aber werden von obgemeltem Gut bezahlt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Weilen alle jahr 7. Wochen (Zwüschen Ostern u: Pfingsten) Freyschul gehalten wird, so wird vom Schulgut 4 fl. u: vom Kirchengut 8 fl. bezahlt, auch vom Schulgut 11 fl. für Wartgelt das ganze Jahr gerechnet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Stuben ist nicht baufällig Aber wohl klein.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn des Schulmeistrs. eignen Hause, weil die Gemeine kein Schulhaus hat.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

kein Kreüzer.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schullehrer selbsten, weils sein eignes Haus sey.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Ein Füderlein Holz, aber der Lehrer muß auf sein kosten hollen laßen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Gemeindwald.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts, weder was schon gemeldt auf voriger Seithe.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung.
Alle Jahr im Frühlung wird ein Examen gehalten, von dem B: Pfarrer, Nebst den Vorgesezten u: Schulpfleger über gemeldte Bücher, wie auch im Schreiben, Lesen, und Auswendig Lehrnen, Wodann nach befinden der Lehre den Kindern ist jederzeit etwas ausgetheilt worden.

Unterschrift

Märstetten den 23ten. Februari. Anno: 1799. Hs: Jacob Heer Schulmstr.

Zitierempfehlung: