Hatswil (Transkription Nr. 49)

Schulort: Hatswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 43-44v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Sommeri
Kirchgemeinde 1799: Romanshorn
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hefenhofen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hatswil (Niedere Schule, reformiert)

23.02.1799

BEANTWORTUNG Üeber den Zustand der Schul zu Haatschweyl in der Reformierten Gemeind Romanshorn: Unterzeichnet von dem dasigen Schul Lehrer.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Haatschweyl ist der Name des Orts, da die Schule ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist kein großes dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jn der Reformierten Gemeind Romanshorn.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Unter Bürger Agent Johannes Knupi zu Moos in der Reformierten Gemeind Sumary.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Distrikt Arbon, Kanton Thurgaü.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

An dem Ort, wo die Schule in der Mitte steht befinden sich 16. Haüser Das entfernteste Ort zu dieser Schule gehörigen Häuser sind nur 6 Häuser einer kleinen Vtlstunde entlegen.
Das nähere ort enthält 15. Häuser 6 Minuten entlegen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Kreßibuch. 6 Minuten. Tohuob eine kleine Vtlstd.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Anzahl der zu dieser Schul gehörigen Kinder von Kreßibuch 14 Kinder Von Tohuob 4 Kinder. von Hatschweyl an dem ort wo die Schule ist nur 2 Kinder dato die Schule besuchen. Auch wird diese Schule von den Kindern von Moß in der Gemeind Sumary nur 6 Minuten Weit besucht dato 5. kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Entfernung der benachbarten Schule außert unsrer Gemeinde dazu gehören
a. Dozweyl Gemeinde Keßweyl eine halbe Stunde entlegen
b. Hefenhofen Gemeind Sumary eine halbe Stunde entlegen.
c. Ammerschweyl eine halbe Stunde entlegen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Wird gelehrt, Buchstabieren Lesen und Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Dauer der Schule, von Martini gewöhnlich 30 bis 32 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind. das Zürcherische Namenbüchli, eben dieser kleine und große Lehrmeister, das Waserische Haus und Schulbüchli, Zeügnisbuch Psalmbuch, N. Testament, Zeitungen und geschriebene Schriften. Andere nüzliche Schulbücher wurden von den Alteren bey der alten Ordnung keine angeschaft, und mir, solche Anzuschaffen, erlaubte es das Einkommen nicht.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden von meiner Hand geschriebene Vorschriften angesetzen Tagen gegeben die nach jedermahligen Copie mir wieder eingehändigt werden Jm nächsten mal wird wieder eine andere gegeben, es wird auch auswendig geschrieben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauret die Schule täglich 6 Stunden. Vormittag von 8 bis 11. Uhr. Nachmitag von 1 bis 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sind die Kinder in Buchstabier und Leseklaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Bestellung eines Schullehrers hangte bisher von der Geistlichkeit und den Vorgesezten der Gemeinde ab. Jn deren Gegenwarth derjenige welcher Schulmeister zu werden wünscht ein Examen. abzulegen hatte

III.11.b Wie heißt er?

Jch war Nammens Hs Ulrich Knecht. An diesem Ort gebohren und erzogen.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Zwischen Ein und 32 Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Bin noch Ledig aber Gott sey dank noch Vater und Mutter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Dies laufende ist das 8 Jahr meines Schul dienstes.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Jch war allezeit bey meinen l Elteren bey Haus gewesen vor dem antriett meines Schul diensts hab zum Theil gewäben zum theil auf den Güter geschaft.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jez neben meinem Lehrant muß ich im Sommer langen Tagen noch auf den Güter Schaffen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Üeberhaubt besuchen 20-24 — bis 26 Kinder die Schule

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 16. bis 18 Knaben, und 8. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 12. — bis 14 Knaben und 6 — bis 8 Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist hie keiner verhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die vermögenderen Aeltern bezahlen den Schullohn für ihre Kinder selbst.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Und die Armen bekommen Wochentlich 3 xr. für ein Kind aus dem Armmengut

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt, a 4 xr. wochenlich für ein Kind, auch müßen die Armen für ein Kind Wochentlich noch 1 xr. zahlen.

IV.15 Schulhaus.

Das Schulhaus ist mein Eignes Haus und muß selbiges in einem ordentlichen Stand erhalten.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Jedoch erhalt. ich in ermanglung der Stuben Jährlich 3 fl.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus ist mein Eignes Haus und muß selbiges in einem ordentlichen Stand erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Zusammen gelegten gelder der hausväter bekomme Jch Jährlich 4-5 bis 6 fl .
Mein ganzes Einkommen ist oben angemerkt,
Jch habe weiters nichts, kein Geträide kein Wein oder Most, kein Holz etc.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammen gelegten gelder der hausväter bekomme Jch Jährlich 4-5 bis 6 fl .
Mein ganzes Einkommen ist oben angemerkt,
Jch habe weiters nichts, kein Geträide kein Wein oder Most, kein Holz etc.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Jch hoffe daß diese Beantwortung über die Fragen von dem Zustand meiner Schule nun richtig erfunden werden und da nun so bald möglich die darinn nöthigen Verbeßerungen einlauffen, obgleich ich meiner Schwachheit wegen mir nicht viele Vertröstungen machen kann, bey der neüen Ordnung der dingen und auch wegen meinen vielen geschäften mein Amt länger fortzusezen.

Unterschrift

Jnzwischen aber verbleibe stets Meines #Sit.## etc. Jn Gewogenheit ergebener Diener Hs Ulrich Knecht bisheriger Schulmeister. Haatschweyl den 23 ten Febi 1799 .

Zitierempfehlung: