Hemmerswil (Transkription Nr. 51)

Schulort: Hemmerswil
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 59-61v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Hemmerswil
Kirchgemeinde 1799: Amriswil
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Amriswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hemmerswil (Niedere Schule, reformiert)

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.
Beantwortet, von Hans Jakob Kauf Schulmeister in Hemrischwil District Arbon. Kanton Thurgeü.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] Er heißt Hemrischwil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu diesem Ort gehören noch andre kleinere Dorfschaften.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeine Amrischwil, und zu der Agentenschaft Hemrischwil

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Arbon.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgeü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen in zwey verschiedenen Orten 12 Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Diese heißen Allmensperg, und Buhreüti. Jedes dieser Orten ist eine Viertelstunde vom Schulorte entfernt.
Die Anzahl der Schulkinder aus beyden Orten. — 5. Kdr.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Diese sind:
a. Amrischwil. von Hemrischwil 1/2. Viertl Stund.
b. Reüthi. 1. Viertl Stund.
c. Hefenhofen. 1/2 Stund.
d. Müllibach 1/2 Stund.
e. Oberaach 1/2. Stund.
f. Schochenweil. 3/4 Stund
g. Hatschweil 1/2 Stund
h. und Biesenhofen. 3/4 Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] Von Martini bis Jakobi; Hiemit 3/4 Jahre.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

a. Das sogenannte Namenbüchli.
b. Den Zürcherschen Katechismuß
c. Das Psalmenbuch.
d. Das N. T. unsers H. J. Christi. Zum auswendig lernen wird gebraucht das sogenannte Pfarrer Waßers SchulBüchlein: welches enthält: schöne Gebete, Lieder, Ps. und auserlesene Sprüche H. Schrift.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese werden so lange gebraucht bis der Schüler sich den Zug dieser schreibart recht angewöhnt, und solche inne hat. Sie werden auch von einer Zeit zur andern abgewechselt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vor u. Nachmittag 6 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Bestellung eines Schulmeisters hat bisher die Gemeinde besorgt: u. wurde durch Stimmen-Mehrheit erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Jakob Kauf.

III.11.c Wo ist er her?

Von Wellhausen.

III.11.d Wie alt?

Ein und dreißig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ledigen Standes.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sieben Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 4] Er war vorher zu Hause, und arbeitete auf der Weber Profeßion.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Um in seinen Geschäften weiter fortzukommen, nimt er ein Buch in seine Hande und studiert und betrachtet deßelben Jnnhalt so viel möglich. Um seine Schüler aus dem Grunde zu kennen, geht, u. besucht er seine Schulangehörigen Mitbürger, und fraget wie sich die Kinder zu Hause betragen und verhalten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn circa 40. Kinder: das einte mal mehr, u. das ander weniger.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 24.
Töchtern? 18.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 17
Mädchen? 13.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist vemengt.

IV.13.b Wie stark ist er?

Jst dem Schulmeister unbekannt.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus freywillig gutherzigen Vermächtnißen. &. von deßen Zinsen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Ja, das Armengut ist eben mit dem Schulgut vereinigt: und das wollte schon oben bey der Frage a sagen. Jeder minder vermögliche Bürger bekommt den Schullohn für seine Kinder aus dem obbedeüten Armengut.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein: Jeder beßer vermögliche Bürger zalt den Schullohn für seine Kinder aus seinen eignen Mitteln.

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 5] Bis dahin hatte die Gemeine kein eigenes Schulhauß: sondern die Schule war von langen Jahren her, bald in diesem bald in jenem Bürgers Hauß gehalten worden

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 5] Bis dahin hatte die Gemeine kein eigenes Schulhauß: sondern die Schule war von langen Jahren her, bald in diesem bald in jenem Bürgers Hauß gehalten worden

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Mann bey welchem die Schule gehalten wird, empfangt von gesamter Bürgerschaft, jährlich, oder so lange die Schule gehalten wird 2 N. Thlr. Machen fl. 5, 30 xr. So wie auch von vermöglichern Gemeindsgenoßen als freywilliges, 3 kleine fährt Holz.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der, bey welchem die Schule gehalten wird.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Woher des Schullehrers Einkünfte fließen, ist oben schon angezeigt worden.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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