Gündisau (Transkription Nr. 563)

Schulort: Gündisau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 303-304v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Russikon
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der vorgelegten Fragen welche den Zustand der Schul Gündisau Betreffen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gündisau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchen Gemeinde. u. Agentschaft {Rußikon}

I.1.d In welchem Distrikt?

im distrte Fehr Alt dorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

und Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Beschränkt sich einig mit Gündisau.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Senhof. Hermatschwyl. Weilhof Jsiken. Russiken Madetschwyl Waliken. Ludetschwil Schalchen Alle ein Halbe Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren Richtig. u. verstädlich läsen. u. Schriben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter. 20 Wuchen im Sommer wuchentl. 2 halb Tg.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli Lehrmeister Psalmenb. Testament Waserb.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man Schreibt ihnen vor so gut als ich Kan

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

dauret Täglich ohngefehr. 6 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nach den Lehrbücheren in. 3. Klassen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das Examenconvent nach vorher gegangnem Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Gubler.

III.11.c Wo ist er her?

von Gündisau.

III.11.d Wie alt?

gebohren ano. 1740.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

vier Söhne und ein Mädchen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit ano. 1784.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey den bauren als knächt.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Landbau und Spinerey.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] im Winter all Täglich. Knaben. 15. Madchen. 20. im Sommer im Winter Repetier Schüler. Knaben 14. Madchen 22.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer in allen Knaben 22 Madchen 32.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nichts.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

von den Hauß väteren der Wuchen Schiling. von der Gemeine Wuchen Sechsser. An Kernen. 1. Müt an Haber. 1. Sack von Kirchen (Grundzins.) an Gält von: d. K. 25 lb. von der Gemeine Ohngefehr 17. lb. von den Hauß väteren Ohngefehr. 34. lb. für das vorsingen von der gmeind. 2. lb. ||[Seite 4] Suma in Allem. An Kernen Müt. ein. Müt. An Haber ein Sack. An. Ohngefehr. 78. lb. gelt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Schullehrer Hs Jacob Gubler zu Gündisau.

Zitierempfehlung: