Sennhof (Transkription Nr. 565)
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- Sennhof (Niedere Schule, reformiert)
- Sennhof (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
21.02.1799
Fragen über den Zustand der Schulen. Beantwortung über die, den Schulmeistern vorgelegten Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Ort der Schule, deßen Name, heißt Sennhof. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dörfgen, und |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist {kein} eigene Gemeine; |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zur Kirchgemeine (Agentschaft.) Rusikon. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Fehraltorf; |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung, der zum Schulbezierk gehörigen Häuser, ist bis auf 1/2 Viertelstund und liegen 10. Häuser in diesem Umkreiß; in diesen 10. Häusern. aber wohnen 23. Haushaltungen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
1.) Das Dörfgen Sennhof, (wo die Schule selbst ist) hat 21. Kinder. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
1) Die Schule Weilhof ist entfernt 7. Minuten |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, Gedruktes und Geschriebnes, auch Schreiben und Rechnen wer Lust dazu hat. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden von dem ersten Tag Martini an den Winter durch, unaufhörlig gehalten bis zum ersten Tag April, und dann über den Sommer Samstags und Sonntags. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Bey uns sind Solche Schulbücher eingeführt, Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügniß, Psalmbuch, neues Testament, Waßerbüchli, erster Unterricht, Christlicher Religion, und die Grundsäze der Christlichen Religion. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Den Schreiben-Lernenden, wird von dem Schulmeister vorgeschrieben, nachdem ein jedes Fähig keiten dazu hat. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule daurt täglich 5 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt, die erste Klaß enthält Nambüchl und Lehrmeiste die 2te Klaß, Zeugniß und Psalmbuch, und ||[Seite 3] Die 3te Klaß enthält, das neue Testament Waserbüchli, erster Unterricht Christlicher Religion und die Grundsäze der Christlichen Religion. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Den Schullehrer, den Hat ein Ehmaliges Examinator-Collegium, in Zürich, nach ausgestandenem Examen, bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Joachim Walther, und |
III.11.c | Wo ist er her? |
Jst vom Sennhof, |
III.11.d | Wie alt? |
Seines Alters 44 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Seine Familie besteht in 2 Söhnen und 5 Töchtern. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Und ist 14 Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist allzeit im Sennhof gewesen, und Widmete sich der Landwirthschaft. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt ist {er} noch Distriktsrichter, Da aber seine Geschäfte ihn Oftmals von der Schule weg beruffen, so ist ihm sein Sohn, von 19. Jahrn alt zu gegeben, welcher schon vor 2 Jahren, von den. Examinatoren, Examiniert worden ist, ihm die Schule zu übergeben. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 14. Mädchen 9 Alle Tag. N.B. Jst zu bemerken die Repedir Schule. Knaben 12. Mädchen 9 Wochentlich zwey mal. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer etwas weniger nachdem die Zeit zur Schule. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Von Schulfond oder Schulstiftung, ist nichts vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Das Schulgeld, betreffende; Die Väter bezahlen von jedem Kind. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
||[Seite 4] Ein Schulhaus ist nicht vorhanden, der Schulmeister hat seine eigene Stube, bis her ohne Hauszins gegeben. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers An Geld Jährlich belauft sich ohngefähr auf 37 fl. 20 ß. nachdem vil oder wenig Kinder; und 1. Mütt Kernen, und 2. Mütt Haber. Großmäß, jährlich. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Es fließt aus folgenden Quellen, |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
A. Die Väter der Schulkinder, bezahlen an Geld, vom Alltag Schüller, im Winter 20 ß. und im Sommer 5 ß. und vom Repedier Schüller im Winter und im Sommer 5 ß. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
b. Aus dem Kirchengut, wird 1. Mütt Kernen und 2 Mütt haber und. 11 fl. An Geld bezahlt |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
C. Aus einem Fond in Zürich ist jährlich 12. fl. Gelds bezahlt worden, von den Examinatoren |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
N.B. Anmerkung, über die Schule Sennhof, und über die neüe Schule Weilhof. Jm Jahr 1784. den 1ten April, wurde von dem Loblichen Examinator- Collegium beider Ständen in Zürich: Sennhof, Weilhof, Dunkelbach und gentenwieß zu einer gesezten Schule angewiesen; so daß sich im Sennhof und Dunkelbach 20. Kinder und im Weilhof und gentenwieß 23. Kinder befanden, die man bey uns alltag Schüler heist und so war es bisher, daß Weilhof und Gentenwieß 2. oder 3. Kinder mehr hatten, als Sennhof und Dunkelbach, so war es auch mit der Repdier Schule. Anno. 1798. den 8. April Trennte sich das Dörfli Weilhof und gentenwieß eigenmächtig von der Schule Sennhof. Den 30.ten October 1798, ward den Bürgern vom Weilhof, auf dringendes, anhalten und ansuchen hin, und bis der {Bürger} Minister der Künste und Wißenschaften ein Gesez über die Schulen bestimmen werde, ward ihnen von dem Provisorischen, Examinator-Collegium in Zürich, eine Schule, Provisorisch bewilligt, mit den Beding, daß dem Schulmeister vom Sennhof, keinen Abbruch an seinem fixen Einkommen geschehen müßen Nun glaubt man es sey sehr unnöthig aus einer Schule, 2. Schulen zu machen, wo doch die Kinder in Zeit von 12 Minuten aus allen 4 Orthen bey einander versammelt sind. Man überläßt es den Klugen Einsichten. |
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Unterschrift |
Republikanischer Gruß und Achtung. Bescht. den 21ten Febr. 1799. Schulmeister und Distriktsrichter Walther im Sennhof bey Rusikon. |