Maur (Transkription Nr. 589)

Schulort: Maur
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 169-171v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Maur
Kirchgemeinde 1799: Maur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Maur
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Maur (Niedere Schule, reformiert)

||[Seite 5] MAUR. ANTWORT. ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Maur,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf, namlich ein grosses,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeind,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchen-gemeind u: Agentschaft Maur,

I.1.d In welchem Distrikt?

Uster.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Umkreis von einer 1/2. Stund sind 10. Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hell ein Weiller von Maur ein 1/2. Stund, Schuler. 0
Lohren ein Weiler v: Maur dito Schuler. 1.
Stuhlen ein Weiler v: Maur dito
die aus der Stuhlen sind mir entzogen worden und gehen auf Ebmatingen,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

ÄSCH. 3/4. Stund
ÜESIKON 1/4. Stund
EBMATINGEN 3/4 Stund
FÄLLANDEN 1. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Läsen getrukts &. geschriebenes Schreiben ist sehr üeblich, und Singen,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinj. biß Osteren,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehr Mst., Zeügnus, Psalmenbuch Testamenter, Waaserbüchli.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird ihnen täglich vorgeschrieben, u: auswendig was woll kan lesen, NB: Morgen 8. biß 11. Uhr, 1. Uhr 10.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

NB: Morgen 8. biß 11. Uhr. 1. Uhr biß 10.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der alte Schulrath in Zürich od. Examinatores

III.11.b Wie heißt er?

Johanes Äeppli,

III.11.c Wo ist er her?

Aus der Gemeind,

III.11.d Wie alt?

Alt 44. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Sechs unerzogne Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

11. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Holändischen diensten gestanden

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Zimmer Handwerk, aber ich kan es nicht mehr fortsezen Auch 3/4 Akerfeld zu Arbeiten
Und d. Vorsinger dienst, Aber d. ist zum Schuldienst begrifen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Winters Zeit auch schon. 60. 65. 70. 75.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Somers Zeit auch schon. 18. 20. 26. biß 30. Sommer Zeit ist es ganz schlecht, und muß doch abw.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

nicht

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

nichts

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedem Kind den Winter durch 18. ß:
Den Sommer durch von jedem Kind. 12. ß:

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst leidentlich unterhalten,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schul Mst. hat Wohnung im Hauß, aber in der Stuben ist kein Plaz zur Arbeit,
Der Schulmst. mus Jährlich 10. lb: Haus Zins bezahlen

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die ganze Kirchen-Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld von d. Kirchen 14. Pfund
An Frucht 19. Vrtl. Kernen, 1. Müt von abgehnden Zehnden am Ort. Und d. übrige von dem Grundzins, der Kirchen gehörig NB: die dorfgemeind gibt 2. Vrtl v: den 15. übrigen,
b. Holz, von jedem Kind ein Scheitli täglich Winters Zeit; die kein Holz haben. Nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rebublicanischer Gruß und Hochachtung
Jch hofe Bessers

Zitierempfehlung: