Trub (Transkription Nr. 665)

Schulort: Trub
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 67-68
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Trub
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Trub
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Trub (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN. UEBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Trub.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

und eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Agentschafft Trub.

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt ober Aementhal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern:

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn diesem Umkreiß Schul bezirck in dem Umkreiße der ersten viertelstunde sind 40. Häüßer, Jnnerthalb der zweiten 20. Jnnerthalb der dritten 6. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

sind under obigen alle begriffen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn dem Umkreise einer Stunde sind zwo Schulen.
a. Brandösch Schul wird abwächslend in zwey Thäleren des Winters gehalten, und ist von bejden orten eine Stunde von hir
b. Twären Schul ist abermahl eine Stunde von hir in einem Thale.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Leßen, der Heidelbergische Underricht, einiche Biblische Historien, Psalmen und Lieder werden auswendig gelehrt Singen Nebst den Psalmen aus einichen Gesangbücheren eine iche auswahl von Liederen werden gesungen. und Schreiben, und auch auswendig Buchstabieren.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden hir nur im Winter gehalten. und fangen an auf Martinj Tag und dauren bis auf Mariaverkündung also bey 19. Wuchen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Hl. Bibel, Psalmenbuch, Biblische Historibuch, heidelbärgerfragbuch, das Choralgesangbüchlein, das Berner Namenbüchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschrifften hat man keine besondern gehabt. man Schreibt ihnen vor sprüche oder verse das sie nachschreiben sollen, und um das geschriebene Leßen zu lehrnen, werden ihnen alte Schrifften vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule daurt täglich 5. stund offt auch mehr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Claßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Persohnen die sich für eine ledige Schul anmeldeten wurden durch ein Examen {vom Pfarrer} geprüfft in beisein etlichen vorgesetzten und der besten von ihnen dem jeweiligen B: Landvgt auf Trachselwald empfohlen zubestetigen.

III.11.b Wie heißt er?

mein Name ist Frantz Wüterich.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von hir zu Trub

III.11.d Wie alt?

Alt 70. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ohne Familie.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist 46. oder 47. Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bey seinen Elteren in der Gemeinde.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ging mit seinem Vater in die Schule, nach deßen absterben hielt er Schul (neben oder für) seinen Bruder. Somers-Zeit verrichtet er Landarbeit. ward etliche Jahr Gemeind-Schreiber aber jetz nicht mehr.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder 90. biß 120. nach auf und abe (zu und abnehmmen) Solten dieselbe besuchen, gegenwärtig sind in Rodel eingeschrieben

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben. 48. Mädchen, 33.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Somer ist Kein Schul.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist 576 kr. Und wird wie die Kirchen und Gemeind Capital durch den Regirrenden Kirchmeyer Verwaltet welcher denen 4. Schulmeisteren in der Gemeinde jährlich Jhren Lohn und andere Gemeind ausgaben bezahlt. ||[Seite 3] Unter diese Fragen Beantwortung ist ein Schulfond Von 300. kr. Capital von Hr. Landvogt Jth auf Trachselwald aus anlaß und wegen beförderung zum Schaffner ammte des noch Lebenden Bernhard Jacob zu Trub, zur aufnahme der Schulen zu Trub und Trubschachen. aufgerichtet. welches der dafür aufgerichtet und Besieglete Brief deütlich zeiget.
Der Zinß davon wird denen 4. Schulmeisteren zu Trub, und dem zu Trubschachen je nach jedeßen Fleist und arbeit, zu ihrem Schul-Lohn bezahlt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist hir kein Schulgelt eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist Neü vor etlichen jahren erbauet worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst nur eine Stube zur Schul bestimt. Eine Stube zur Underweisung zum Hl. Abendmahl bestimt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der übrige theil wird von Hausleüthen bewohnt.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde muß es in baulichen stand erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Für 19. Wuchen hat er von dem Kirchmeyer zu beziechen 15. kr.
b. was ihm von dem Capital-Zinß von den 300 kr. bezahlt wird kan eigentlich nicht gesetzt werden, es kan vermindert oder Vermehret werden, in etlichen Jahren ist ihm 70. bz. bezahlt worden
auf die lesten Fragen habe ich nichts zu antworten, weil sie nicht auf die hiesige Üebung gehen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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