Langdorf (Transkription Nr. 688)
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- Langdorf (Niedere Schule, reformiert)
FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Langdorf. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist ein eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchen Gemeine Frauenfeld und diese Gemeind hat ihre eignen Agenten. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikt Frauenfeld. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Thurgeü |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Oberkirch und Bahalden |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Oberkirch eine Viertelstund entf. Bahalden auch eine Viertelst: |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Und kommen von Oberkirch in die Schule 6 Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
a Frauenfeld eine halbe Viert: St: |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren Lesen Singen Schreiben, Geschriebenes Lesen und auch etwas Rechnen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter 18 Wochen |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] das Nammenbüchlein der Lehrmeister Psalter Zeügnuß Psalmenbuch das Testament das Waßerbüchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es werden ihnen zu gewüßer zeit Vorschriften gemacht. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
8 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie sind in Klaßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Nach dem Examen, die ganze Gemeind, in beysein Bürger Pfarrers durch die mehrheit der Stimmen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Heinrich Strupler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
er ist Bürger am ort. |
III.11.d | Wie alt? |
27 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine Frau ein Kind und Schweher und, Schwiger. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
2. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist an gleichem Ort gewesen und hat sich auf den güteren beschäftiget. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
keine. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben und Madchen 54. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben und Mädchen 20. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
40 450 fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Von Güthätigen Leüten die ohne Leiberben Gestorben, und die einten mehr die einten minder in die Schule vermachet haben. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 3] ja |
IV.15 | Schulhaus. |
es ist keins, und der Schulmeister bekomt auch keinen Zins für seine Schulstube. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
es ist keins, und der Schulmeister bekomt auch keinen Zins für seine Schulstube. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Er bekomt an Geld {18 fl.} und Holz einen wagen voll. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Das Geld aus dem Schulfond, und das Holz von dem Gemeind Holz. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
zu den 18. fl. noch von einem jeden Kind alle Wochen einen xr. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Aus dem Kirchen Gut haben die Herren Evangelischen an dem Exammen das Papir und die Ring geben. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Einen Vierling Heüwachs für die Sommer Schul, und einen Vierling Heüwachs für die Winter Schul. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |