Matzingen (Transkription Nr. 690)
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- Matzingen (Niedere Schule, reformiert)
FRAGEN und Antworten über den Zustand der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
MAZINGEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
MAZINGEN. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
FRAUENFELD. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Cant. Thurgaü. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jn dem Hof Ristenbühl 20. Minuten von dem Hauptdorf Mazingen entlegen; sind 9. Haüser; u. {in} dem Hof Halingen auch 20. Minuten v. dem dorf entlegen sind 18 — u. auf dem Hof dingenhart 3/4.tel Stunden von dem dorf entlegen, sind 19. Haüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
1. Ristenbühl. 20. Minuten 3. Kinder |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Statfurt 1/4. St. Bühel 1/2. St. Thundorf 1. Stund. Frauenfeld 1. Stund. Aadorf 1. Stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstaben Kennen, Buchstabieren Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter alle Tag. Jm Frühling u. Sommer etc. in der Wochen 3. Tag — Heü- Erndt- u. Herbst Zeit ausgenommen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
A. B. C. Büchlein Lehrmeister, Psalter, Testament, BischofZeller Schulbüchlein, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schulmstr. verfertiget dieselben, läßt Sie bisweilen aus Bücheren abschreiben; dictiert Jhnen auch kleine Aufsäze zur Übung im AuswendigSchreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
6. Stunden. 3. Vor- u. 3. Nachmittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja: Jn A. B. C.- Buchstabier- Lese- u. SchreibSchüler u. Schülerinnen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Alle Bürger der Gemeind haben nach v. dem Pfrr. vorgenommenes Examen oder nach abgelegten Proben des Unterrichts in der Schule selbs (wie Z. B. bey der lesten Wahl) durch heimliches Stimmen Mehr den Schulmeister erwählt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs. Georg Cappeler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
v. Mazingen. |
III.11.d | Wie alt? |
25 1/2 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Keine, er ist noch unverheürathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Sint dem Nov. 1798. Hat aber 1. paar Jahr vor her anstatt seines Vaters die Schule versehen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Bey seinen Elteren, u. hat Baumwollen Tücher verfertiget. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
das schon angezeigte Baum wollen Weben, u. Besorgung eines kleinen Gütchen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
80. Jm Winter: 40. Jm Sommer. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben: 43. Mädchen: 37. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben: 22. Mädchen: 18. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
1600. fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Ehe der Schullohn verbeßeret worden, hatte der Schulfond keinen anderen Zufluß, als etwa ein Theil von den vorschießenden Zinsen. aber dieser Zufluß muß mit Verbeßertem Schullohn aufhören |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja! Bey der lesten Schullehrer Wahl wurde auf jeden Hausvater 3. Bazen geordnet. Für die Armen bezahlt der Schulfond. |
IV.15 | Schulhaus. |
||[Seite 3] Alle diese Fragen sind mit folgendem beantwortet: Ein jeweiliger Schulmeister zu Mazingen muß seine eigene Wohnstube zum Gebrauch der Schulkinder geben, dieselbe in Ehren halten, u. empfängt keinen Haus Zins. — Stühle, Tisch u. Bänke zahlt der Schulfond. — Wünschbar wäre es, wann ein eignes Schulhaus könnte errichtet werden. U. dazu konte die Zehnden Scheüne — gen Fischingen sonst gehörend — gar wohl geordnet werden. Fiat. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld 60. fl. Aus dem Schulfond u. Steüergut. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Bemerkungen: |
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Unterschrift |