Zwieselberg (Transkription Nr. 703)

Schulort: Zwieselberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 137-138v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Amsoldingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Zwieselberg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

22.02.1799

BEANTWORTUNG.
der Fragen über
Den zustand der Schulen in der dorff- Gemeinde Zwiselberg, Distrikt Ober- Seftigen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ZWISELBERG.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein kleines Dörfle.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Amseldingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Ober Seftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der ganze Umkreiß ist in einer Entfernung von einer kleinen halb Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zwiselberg allein.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

auf dem Schulrodel stehen 33. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Benachbarten Schulen sind:

I.4.a Ihre Namen.

Reütigen, Hööf, Amseldingen, und Stoken.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

erstere eine halbe Stund, und leztere 3. eine Stund entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Der Catechismuß, Psalmen, Kapitel aus dem neüen Testament, und Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter und im Sommer gehalten, im Winter von Martinj biß auf den 25.ten Merz, im Sommer am Sontag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Catechismuß.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind etwelche Kinder die im Schreiben vorschriften nemmen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter Täglich 4. Stund, im Somer alle 14. Tag 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja in 3. Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde.

III.11.b Wie heißt er?

Rudolf Neüenschwander.

III.11.c Wo ist er her?

von den Hööfen.

III.11.d Wie alt?

75. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3. erwachßene Söhne, und eine Tochter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

13. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auf den Hööfen, und sein Beruf ware die Feldarbeith.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein keine, als was oben gesagt ist.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

|[Seite 3] im Winter Knaben 17. Madchen 16.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer gleichmäßig.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul-Stiftung ist keine.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

biß auf diese Zeit ist denen Kinderen ein kleiner pfening aus dem Dorf Sekel entrichtet worden.

IV.15 Schulhaus.

ist kein eigenes, die Schul wird in einem Partikularhause gehalten, wo die Gemeinde der zinß da von bezalt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist kein eigenes, die Schul wird in einem Partikularhause gehalten, wo die Gemeinde der zinß da von bezalt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ist kein eigenes, die Schul wird in einem Partikularhause gehalten, wo die Gemeinde der zinß da von bezalt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Derselbe beziecht jährlich für Sommer- und Winter Schulen in Gelt 16. Kronen, sonst nichts, welches von der Gemeinde zusamen gelegt wird.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben den 22.ten Hornung 1799.
Johan Rudolf Neüwenschwander

Zitierempfehlung: