Längenbühl (Transkription Nr. 704)

Schulort: Längenbühl
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 139-140v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Amsoldingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Forst-Längenbühl
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

26.02.1799

Antwort Über die Fragen des Schulweßens

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

in der Gemeind Lengenbühl,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Fleken,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Lengenbühl und Forst.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Amsoldingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Obertheil Seftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehorigen Haüßer. 2. viertel Stund,
in der ersten viertelstund, sind 31. Haüser.
in der zweiten viertelstund sind 21. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schull Bezirk gehört Lengenbühl und Forst, Höfe, auf der Breyten, Ditligen, Hattigen, und Kleynißmad, sind in der ersten viertel Stund,
Schulkinder 24.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Dieracheren, Übeschi, Blummenstein, Wattenwihl, Gurzelen, Üettendorf.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Läßen, Heidelberger auswendig Psalmen, Schriben und Laßen,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter, und Sommer, alle Sontag. von Martini Biß Ends Merzen,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Heidelberger Buch und Testament auch andere Bücher,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

abcd, und darnach weiters,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

von 9. bis 11. — und 1. bis 3. Uhr,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. in 3 Kaßen,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemeinden,
auf genehmigung des Herren Pfarers.

III.11.b Wie heißt er?

Hanß Geisbühler.

III.11.c Wo ist er her?

von Laupperswihl. im Emmenthal.

III.11.d Wie alt?

36. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

frau und 1. Kind,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Übeschi.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Arbeiten,
nichts.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

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III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 32.
Mädchen. 25.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 32.
Mädchen. 25.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

deßen nichts,

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

auch nichts.

IV.15 Schulhaus.

Anno 1740. gebauen,

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist baufällig weilen Lengenbühl und Forst im geringsten Keine Eigene Waldung Besizen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstube, nebst behausung für den Schullehrer

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinden

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

sein Lohn ist an Gält, sonst ist Kein
Stiftung, Belauft sich Jahrlich etwan auf kr. 20.
Wirt auf die Schulkinder und Hauß vätter angelegt,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Datum den 26.ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: