Rüderswil (Transkription Nr. 719)

Schulort: Rüderswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 113-114v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rüderswil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüderswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rüderswil (Niedere Schule, reformiert)

04.03.1799

Beantwortung über den Zustand der schull im dorfe Rüderswyl

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rüderswyl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine Eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rüderswyl

I.1.d In welchem Distrikt?

Oberemmenthall

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Rüderswyl innerthalb einer entfernung 1/4 Haüser 57
Jnnerthalb der zweyten entfernung 1/4 Haüser 25
innerthalb der Dritten. entfernung 1/4 Haüser 30

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rüderswyl dorf entfernung 0 kinder 25
Rüderswyl feld entfernung 1/4 kinder 10
doggebbrunen Hof entfernung 1/2 kinder 2
Niederbach höfe entfernung 1/2 kinder 8
schwanden dorf entfernung 3/4 kinder 20
Müthlenberg dorf entfernung 1/2 kinder 20
Oberbach höfe entfernung 1/2 kinder 10
Rüderswylschachen entfernung 1/4 kinder 25
Niederhaus höfe entfernung 3/4 kinder 6

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] a: Klapperplatz ein Halbstund
b: Langiswyl ein Stund
c: Lauperswyl drey Viertel Stund
d: Lützelflüch ein Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Schreiben Läßen und singen zetra:

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinj biß auf maria Verkündung und im Somer 4. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

daß nahmen buch Catecismey Psalmenbuch Testament und Historibuch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vier stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja ein drey klaßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemeinds Vorgesetzten Samt dem Pfahrer

III.11.b Wie heißt er?

Caspar Lädermann

III.11.c Wo ist er her?

Von Rüderswyl

III.11.d Wie alt?

23. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja ein Weib und Zwey kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Von martiny 1798. hinweg bis dato

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Rüderswyl der beruf war feldarbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

ein mitglied der Munitzipalitet und organisiert dar nach feldarbeit
es etc:

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Knaben 60. Mädchen 50.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

nichts.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

dergleichen ist nichts Vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus dem Kirchenguth und was zu wenig ist aus dem zusammen geschoßenen gelt der Hausvätteren

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist Von den Hausvätteren zusamengestürt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist nicht gantz neü doch aber nicht baufelig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt kr. 12. An Holtz 6. klafter zu Heizung deß Schulofens, und habe Auch daß Schulhaus, samt der Hofstadt Von ohngefehr ein Achtel Jucharten zu nuzen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Kirchen guth, und Zusamen gelegten gelteren der Hausvätteren kr. 12.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchen guth, und Zusamen gelegten gelteren der Hausvätteren kr. 12.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Liegenden Gründen ein Hofstadt Von ohngefehr ein Achtel Jucharten, und auch daß Schulhaus habe zu nuzen deme ich ohngefehr Rächnen kann kr. 20.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rüderswyl den 4.ten Merz. 1799. Kaspar Lädermann Schullehrer

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