Signau (Transkription Nr. 723)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Signau (Niedere Schule, reformiert)
09.03.1799
Des SCHUL LEHRERS zu SIGNAU im District OBER-EMMENTHAL im Canton BERN:
ANTWORTLICHER-BERICHT: ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE in dem Kirch-Dorfe zu SIGNAU.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die SCHULE Befindet sich im Dorfe Signau. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jm BEZIRK der erst und nechsten Viertel St: |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
ENTFERNT a: Von der Schütbach-Schul: 2. Viertelstund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Die LEHR-ARBEIT Bestehet im Buchstaben kenntniß, Buchstabieren, Lesen, Schreiben Außwendig lehren: des Heidelbergischen Catechismi eines Fragstükleins Etwas von Biblischen Historien und Sprüchen Psalmen Psalteren, Singen, Rechnen, und Religions kenntniß. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die WINTER SCHUL DAURT ohngefehr 20 Wochen im SOMMER wird nur an den Samstagen Schul gehalten und von den Meisten Kindren sehr schlecht besucht; So, daß zu wiedererlehrung deß Vergeßenen, ein guter theil der nechst komenden Winter-Schule muß verwendet werden; nach dem 12ten Jahr: Alters, werden die Schulen wenig mehr Besucht. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Brauchbaren BÜCHER sind: das Bernerische Nahmenbüchlein, der Heidelbergische Catechismus, Hübners-Kinder Bibel Fragstüklein, Gantins Unterweisungs Buch, das Neüe Testament &. Zum Sigen: das Bernerische Psalmen Buch und: Bachofens und Schmiedlins Lied- Bücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Zum SCHREIBEN: werden Den Kindren Die Buchstaben nach ihren Grundzügen, dann gantze Zylen Vorgeschrieben Hernach werden Auzüge von Schmiedlins, und Gellerts Liederen {denselben} zum Abschreiben Vorgelegt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 3] die SCHUL DAUERT jeden halben Tag 2. bis 3. Stunden; und werden: die Montags und Dienstags: Jtem die Donstag und Freytags Schulen zum Außwendig lehren und zum Schreiben &: — Die Mitwoch-Schulen zur Lesung des Neüen- Testaments und der Kinderbibel; die Samst-Tags Schulen dann: Zur Hersagung Jhrer Gebetern und sonstigem Außwendig gelehretem, Catechisirung in der Religions-Lehre, und zum Singen &: verwendet. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder werden nur in Buchstabierer und Leser, als die UNTERE- und in Auswendig-Lehrer und Schreiber, als die OBERE- Classe unterscheiden. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der SCHUL-LEHRER wurde bis anhäro, durch den Pfahrrer und das Chorgericht Examinirt und Erwehlt, durch den Oberamtmann Bestättiget, und von der ganzen Kirch-Gemeinde Angenohmen und Besoldet. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der dißmahlige ist. CHRISTEN LEEMANN |
III.11.c | Wo ist er her? |
von hier. seines Alters: 55 Jahr; und Schul- Lehrer 28 Jahr; hat ein Weib; ist Vatter eines Kinds; Wahre eniche Jahre Siegerist; und Gemeinds-Schreiber; hat aber diese 2. Posten Aufgegeben: um sich der Anwachßenden Schul-Arbeit beßer zu wiedmen; ist benebens der Bearbeiter etwas stiellen und schlechten Lands. |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 4] Jn der Winter-Schule komen aufs mehreste 40. Knaben und etwann 30. Mädchen aufs mindeste 12. Knaben und 6. Mädchen |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jn der Sommer Schule zum höchsten 20. Knaben und 12. Mädchen zu mehreren mahlen aber gar keine in die Schule. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Zur Schule gehören etliche Bücher als Neüe Testament Bücher 3. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
SCHULGELD: wird von den Kindren keines Bezahlt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das SCHULHAUS so 1781 erbauen, erhält (zum Behelf der Schule &.) eine Schul-Stube ein Neben stüblein Ob diesen beyden, eine Große Stube so für die Unterweisungen — Kinderlehren und Gmeinds-Versamlung Gewiedmet ist, und von der Gemeinde in Baulichem Stande erhalten wird. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das SCHULHAUS so 1781 erbauen, erhält (zum Behelf der Schule &.) eine Schul-Stube ein Neben stüblein Ob diesen beyden, eine Große Stube so für die Unterweisungen — Kinderlehren und Gmeinds-Versamlung Gewiedmet ist, und von der Gemeinde in Baulichem Stande erhalten wird. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 5] das EINKOMEN des Schul-Lehrers Bestehet |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 6] BEMERKUNGEN. |
|
Unterschrift |