Gelterfingen (Transkription Nr. 749)

Schulort: Gelterfingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 160-161v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799: Gelterfingen
Kirchgemeinde 1799: Kirchdorf (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gelterfingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gelterfingen (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN
ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN
an jedem orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gelterfingen auf dem stuz

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein fleken von; dorf; Weiler und Höfe

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemm: Kirchdorf agentschaft Gelterfingen Mülidorf Noflen

I.1.d In welchem Distrikt?

distrikt oberseftigen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

CANTON BERN

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

diese zu diesem Schulbezirk gehörigen Häuser werden von zweyen viertelstunden bestimt die Erste Enthaltet 24. Häuser die zweyte 7. Häuser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

dörflein Gelterfingen wie auch der Höfe Kramburg; bärg, Stuz; Enthaldet di Erste viertel stunde; Schladt; Eggenhorn die zweite

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

verschieden 30. bis 50

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Umkreises einer stund 4 Schule

I.4.a Ihre Namen.

Kirchdorf, Gerzensee Thurnen Tofen Gleiche Entfehrung

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Zu jeder eine stunde

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] CATECHISMUS; Psalm: Capitel {Historien}

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter u: Etwas im summer von Martinni bis den 25. Merz vom Summer ist wenig zu Mälden

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nichts weiters als obvermälte

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Etlichen wird vorgeschrieben, die Übrigen von sich selbst

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 9 bis 11. Ur weiters von 1. bis 3. Ur

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

nichts weiters Ein jedes sein lefzen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

vom Pfarer Examiniert vom Vänner bestätiget

III.11.b Wie heißt er?

Christen Brügger

III.11.c Wo ist er her?

von Gelterfingen

III.11.d Wie alt?

40. jähr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

zwey kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15 jähr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

an vorbemältem orte
Ein akerman

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gleiche verrichtungen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 22
Mädchen 28

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

vom Sommer ist wenig zu Mälden

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

|||[Seite 3] von diesem allem ist nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

nichts Eingeführt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufälig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein stube und ein stübli

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

von diesem Erhält der lehrer nichts

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

vorbemelte Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt 20. kr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

QUELLEN der Haußväteren

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

von diesem fliest es Här

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: