Horn (Transkription Nr. 78)
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- Horn (Niedere Schule, reformiert)
04.03.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN, ÜBER DEN ZU STAND, DER SCHUL IN HORN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Jn Horn ist eine REFORMIRTE Schule. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf, am Boden see, zwüschen Arbon und Roschach. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigne Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehörig zu der Kirch Gemeine Arbon. Agentschafft Horn. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districkt Arbon. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Thurgäü |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
zu dießem Orth gehören sonst keine Benachbahrten, welche die Schule besuchen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Arbon 1 Stund, Roggwill 1 1/4 Stund weit. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Unterrichtet wird, in der Religion, Buchstabiren, Leßen, Schreiben, Singen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird nur im Winter gehalten. 24 Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Schulbücher sind eingeführt, der Zürcherische, Kleine, und große Cathechißmus, Zeügnus Psalmen, Lieder, Fest Bücher, auf alle hohe Fest. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften werden alle 14 Tag neüe gemacht. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schul wird Täglich 3 Stund Vormittag, und 3 Nachmittag gehalten |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in Zwey Klaßen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bisher hat den Schulmeister bestellt der REFORMIRTE Pfarrer, in Arbon, und die REFORMIRTEN, Gemeinds Vorsteher, in Horn. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der Namme des jezigen Schulmeisters ist Hs Conrad Meßmer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
ein Bürger Zu Horn. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 54 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ist verheürathet, hat 5 Kinder, 2 Söhne, und 3 Töchteren. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ist 15 Jahr Schulmeister. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
hat alle Zeit, in Horn gewohnet, seiner Profeßion vorhero, ein Weißgerwer. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehr Amt, hat er keinne Verrichtungen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] SCHUL KINDER. Besuchen die Schul, 24. 9 Knaben, und 15 Mädchen |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
ist vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
ein Capital, von fl. 530. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
das ganze Einkommen des Schulmeisters ist wöchentlich fl. 2. 40 xr. daran zalt ein Kind wöchentlich 3 xr., und was nicht hinlänglich ist, an obigen fl. 2. 40 xr., das wird aus dem Armen Gut ersezt. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst keines vorhanden |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
ein jeweiliger Schulmeister, hält die Schul in dem Haus das er bewohnt. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
bekommt keinen Haus Zins. für das Holtz, für den ganzen Winter, wird fl. 4. bezahlt, welches aus dem Arm geldt genomen wird. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Horn den 4 Mertz. 1799. Hs Conrad Meßmer. Schulmeister |