Güttingen (Transkription Nr. 796)

Schulort: Güttingen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 134-135v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Güttingen
Kirchgemeinde 1799: Güttingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Güttingen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

19.02.1799

FREYHEIT GLEICHHEIT BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DES SCHULWESENS, der Evangelischen Gemeinde Güttingen, im Canton Thurgäü, im District Gottlieben.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Güttingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein großes weitläüftiges Pfarrdorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht eine eigene Gemeinde aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört unter die Agentschafft Güttingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jn den District Gottlieben.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Thurgäü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die weiteste Entfernung der Häüser die an dem See ligen, macht eine Viertelstunde aus.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Das Pfarrdorf Güttingen, der Bleyenhof ein Haus.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernung ist eine starke Halbstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Güttingen 65. die aber niemahls allezeit kommen aus dem Bleyenhof 1.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Utweil 1. Stund, Dodsweil, 1. Stund, Keßweil 1/2 Stund, Altnau 1/2 Stund, und Landschlacht 1. Stund.
ANMERKUNG. Nach Güttingen gehörte eigentlich noch Ruterschausen, Dünnerschausen, und Leüenhausen, allein da unser B: Pfarrer Jacob Büeler Anno 1786. hieher kam, und in diesen äüßeren Gemeinden junge Leüthe Knaben und Töchteren von 17-18. Jahren antrafe, die nicht Lesen konten, und er dem Grund davon nachspührte gefunden, daß die Entlegenheit dieser Örter von der Haupt-Schule, die jmmer eine starke Stunde außmacht, und bey Winters-Zeit und schlechtem Wetter für Kinder unwandelbahr ist. Da dann die Elteren ihre Kinder etwa in andere NebenSchulen, der Pfarrey Langen Rikenbach schickten, aber bey schlechtem Weg auch nicht gehen konnten, und daher sehr Vernachläßiget worden, beliebte er den Bürgeren dieser äüßeren Gemeinden von Martini ||[Seite 2] bis Pfingsten, einen eigenen Schulhalter zu haben, welches sie auch mit Dank annahmen, und wurde sint 1787. der einte Winter in Ruterschausen der andere in Dünnerschausen Schul gehalten, wohin auch der Antheil von Leüenhausen der nach Güttingen gehörte hinkam, und hatten ohngefähr ein Viertelstunde zur Schul.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Fertig Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und in der Nacht-Schul, die Wochentlich im Winter von Anfang Christmonat, bis Ends Hornung im singen gehalten wird, Abends von 6. Uhr bis 8. Uhr, wo die 2. ersteren Abend die Knaben ältere und jüngere, und am 3 ten Abend die Töchteren kammen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winter-Schul von Martini bis Osteren. Sommer-Schul von Osteren bis zur Ernde.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchlein, klein u: groß Lehrmeister, Zeügnuß-Buch PsalmenBuch, Neüe Testament, und dann oft auch Briefe.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den anfängeren wird der Buchstaben c. vorgeschrieben, und so fort Den Älteren etwas aus den Biblischen, bald etwas aus einem anderen Weltlichen Geschicht-Buch. Wochentlich werden die fähigeren 3. mahl im außwendig Schreiben geübt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Am Vormittag 3. Stund, und Nachmittag 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

So viel möglich.
ANMERKUNG. An einem Montag Morgens, wird von dem B: Pfarrer Jacob Büeler, die Repetier-Schul gehalten, wo das einte mahl die Knaben das andere mahl die Töchteren, die nicht mehr in die Schule gehen kommen müßen, und worin die Biblischen Geschichten (wo die einten den Hübner die anderen die von der ascetischen Gesellschaft in Zürich haben). Ferner Wasers von Bischoffzell Schulbüchlein, und ein Capitel aus dem Testament erzehlt wird. Dann müßen die fähigeren sich im Brief schreiben, und Conto machen üeben, da ihnen allemahl so etwas zumachen auf das nächste mahl noch Hause gegeben wird.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der B: Pfarrer hat, wenn ein Schulmeister starb, oder sonst aufgab, die welche den Posten begehrten, im Beyseyn der Bürger Vorgesezten Examiniert, und dann ist von der ganzen Gemeind einer aus denselben gewehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Ruterschauser.

III.11.c Wo ist er her?

Von Güttingen.

III.11.d Wie alt?

40. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau und 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

5. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

10. Jahr in Französischen Diensten, unter dem Regiment Sonnenberg 5. Jahr Soldat, ein 1/2 Jahr Caporal und 4 1/2 Jahr Wachmeister, wo ich den Anlaaß hatte, Schreiben, Rechnen, und die Französische Sprache in etwas zulernen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine als mein kleines Gütlein zubearbeiten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

65. dermahlen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35.
Mädchen 30.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 20.
Mädchen 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist keiner, als der kleine Fond des Schulguts

IV.13.b Wie stark ist er?

375. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus Vermächnißen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er ist mit dem Steür- oder Armen-Gut so vereiniget, daß wann der Zins des Schul-Fonds nicht hinreicht, zur Bezahlung für die Armen Schulkinder, selbiges aus dem Steür-gut ersezt wird.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins, ausgenohmen die 3. xr. Wochentlich für ein Kind, welches die Elteren bezahlen müßen. Für die Armen werden diese 3. xr. aus oben bemeltem Schulfond Bezalt.

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 4] Schulhaus ist keins, sonder der Schulmeister muß seine eigene Wohnung hergeben, und hat dafür gar nichts.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 4] Schulhaus ist keins, sonder der Schulmeister muß seine eigene Wohnung hergeben, und hat dafür gar nichts.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkomen des Schulmeisters, ist wochentlich für ein Kind 3. xr. für das Vorsingen in der Kirchen, für das ganze Jahr ein Gulden Für das Nacht-Schul halten den Zins von 250 fl. Capital, aus dem Nacht-Schul-Gut, worfür ich noch die Kerzen anschaffen, und dem Neben vorsinger, der mir behilflich ist etwas bezahlen muß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieß ist die Beantwortung, der vorgelegten Fragen, die ich so gut ich konnte Verfertigte, und nur Wünsche, daß selbige dennen die so viel Gutes für das Schulweßen mögen zuthun im Sinn haben in etwas gefallen, und ich ferner Würdig erfunden werde, diesen mir so Lieben Beruf zuversehen, darzu ich mich auf das höflichste empfehle, und nebst Gruß u: Achtung bin

Unterschrift

Güttingen den 19 Hornung 1799. Johannes Ruterschauser Schulmeister

Zitierempfehlung: