Grüt (Transkription Nr. 802)
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- Grüt (Niedere Schule, reformiert)
20.02.1799
BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN, DEN ZUSTAND DER SCHULEN BETREFEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Ober Greüth, ist {ein} Kleines Dörflein, hat 10. Häüser, Gehört in die Gemeind Höffen, und zu der Kirchen-Gemeind und Agentschaft Langenrickenbach, Jm Distrikt Gottlieben, und Kanton Thurgäü. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Darzu gehörigen Dörflein sind, als erstlich, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Langenrickenbach, Eine Viertel stund von dar. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Wird Gelehrt, Lesen, Schreiben und Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Diesere Schul, wird gehalten im Winter, 20. Wochen, als von Martinus bis Ostern. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schul-Bücher sind eingeführt, Namenbüchlein, Fragstücklein, Catechismi, Zeügnuß, Psalmenbuch, Testament, und Felix Wasers Schulbuch in Bischofzell. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es wird denen Anfänger vorgeschrieben, Vorschrifften gemacht, und dann aus dem Druckten abgeschrieben, diejenigen so die Buchstaben und Wörter setzen Können. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul dauret Täglich 6. Stund, als vor Mittag 3. und nach Mittag 3. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jst in 3. Klaßen gesezt, als, Namenbüchlein, Fragstücklein, Catechismi, die erste Klaß. Jn der 2.TEN. Zeügnußen und Psalmenbuch. und in der 3.TEN Testament und Geschriebene sachen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ist durch die Männer der vorgenanten Orten nach ihrem belieben Erwehlt und Gesezt worden, vor ein Jahr, Dermahlen war an dieser Stell, Bürger Hs Jacob Forster, Wohn und Seßhaft alda, Alt 35. Jahr, Schulmeister 11. Jahr, als 7. Jahr an denen vorbenanten Orten, und 4. Jahr zu Happerschweil, (welches auch in die KirchenGemeind Langenrickenbach Gehört,) und hat eine Große ||[Seite 3] Familie, und 2. Töchterlin, Vorhar und jetz Keinen Beruf, Auch sonsten Keine Verrichtungen. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Kinder besuchen dermahlen diesere Schul 54. nemlich 31. Knaben, und 23. Mädchen. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Von Schulstiftungen ist hier nichts vorhanden, als die Kinder die den Schullohn nicht bezahlen Können, empfangen Wochentlich aus dem Armen Gut der Kirchen 2. xr. das einte müßen sie darauf bezahlen. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Der Lohn des Schulmeister, wird von denen Mäneren der vorbeschriebenen Orten mit Acord bezahlt, und ist vor dieses Jahr, sammentlich in zwey bezahlungen 50. Gulden. |
IV.15 | Schulhaus. |
Ein Gemeind-Schulhaus ist Keines vorhanden, vor dieses Jahr wird sie Gehalten in der Behausung des Schulmeisters, Welches seinem Vater Gehört, dar vor muß er seinem Vater Jährlich bezahlen 8. Gulden, an diesem bezahlen die vorGenanten Örter gar nichts. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ein Gemeind-Schulhaus ist Keines vorhanden, vor dieses Jahr wird sie Gehalten in der Behausung des Schulmeisters, Welches seinem Vater Gehört, dar vor muß er seinem Vater Jährlich bezahlen 8. Gulden, an diesem bezahlen die vorGenanten Örter gar nichts. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Weiteres Einkommen empfangt der Schulmeister nichts mehr, als den Obberschriebenen Acord. Jst auch sonsten nichts vorhanden gewesen. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Ferneres zu melden, daß an denen vorbeschriebenen Örtern zu allen zeiten eine Schul gewesen, manchmahlen zwey, als im Ober Greüth, und Eggenthof, auch schon im Under Greüth, im Geyenberg, zu Brustershauß, Aber den mehreren Theil im Ober Greüth. |
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Unterschrift |
Solches wird Beschäint von Bürger Hs Jacob Forster SchuleMeister |