Raperswilen (Transkription Nr. 803)

Schulort: Raperswilen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 147-149v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Raperswilen
Kirchgemeinde 1799: Wigoltingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Raperswilen
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

18.02.1799

ENDS unterschribner, thut nun die Fragen über den Zustand der Schulen auf nachstehende Art bekantmachen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Von der Schule —. in der Filial Kirch Gemeind als die Ortschafft Raaperschweill —. Jn der die Kirch — Samt 23 Häüser, darinen befinden sich in allen 31 Haushaltungen — auch an Kinder, als Knäblin 10. und Döchterlin, die Dato die Schuhl besuchen, 11. Zu deme Nachstehende Ortschafften und Wohnungen die Gröstentheils alle unter der Agent schafft Raaperschwill bestehen —. Jn dem Distrikt Gottlieben — Zur Haubt Kirch Gemeind Wigoldingen —. Jn den Canton THAURGÄÜ GEHÖRIG.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zur Schuhl Raaperschwill, im Bezirk von einer Viertel. Stund entlegnen, und darzu gehörigen Häüser, und Haushaltungen sind in allen 23. Häüser 26. Haushaltungen 12. Knäblin 10. Döchterlin jnnerhalb dem umkreiß von einer Halben-Stund, sind 18. Häüser 22. Haushaltungen 11. Knäblin 4. Döchterlin So auch bey nahe einer Gantzen Stund, sind — 2. Häüser 2. Haushaltungen 1. Knäblin 1. Döchterlin

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen, der zur Frey Schul gehörigen Orte und Höffe —. auch die anzahl der Dato zur Schule kommenden Kinder —. aus nachfolgenden Ortschafften
A zu Müllberg als Zwey Bauren Höff — sind 2. Häüser 2. Haushaltungen 1. Knäblin
b Auf Wiell sind 2. Häüser 3. Haushaltungen 1. Knäblin 2. Döchterlin
C Jn dem Ober Tobel wahren 2. Häüser 3. Haushaltungen 1. Knäblin 3. Döchterlin
d Jn dem Jnfang sind 2. Häüser 3. Haushaltungen 2. Knaben 1.Döchterlin
E aus dem Fischbach waren 10. Häüser 10. Haushaltungen 5. Knäblin 4. Döchterlin
F Beüren als eine kleine Ortschafft 5. Häüser 5. Haushaltungen 2. Knäblin 2.
Fehrner jnnerhalb 1/2 Stund sind nachstehende
a Besteht —. von Helzig hausen aus 9. Häüser 11. Haushaltungen 7. Knäblin 2. Döchterlin
b Hinder Honburg, dis aber ist Paradetisch sind 9. Häüser 11. Haushaltungen 4. Knäblin 2. Döchterlin
c Renendall — und Eügerschwill, bey nahe einer Stund 2. Häüser 2. Haushaltungen 1. Knäblin 1. Döchterlin
Diese vorbeschribnen gehören alle Zur Frey Schul Raaperschwill, und bestehen aus dieser Anzahl Suma. 66. Häüser 81. Haushaltungen 34. Knäblin 26. Döchterlin Zusamen 60 Kinder ||[Seite 2] Zu dieser Schule komen auch Fremde —. aus dem Kirchsperg Steckboren, —. die von einer kleinen Stund entlegnen O{r}tte, Reütenen Ober, und unter Salen, —. die anzahl von 14 Kinder, die Wochentlich dem Schullerer a: 3. xr. bezahlen müßen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Nächste Schule in dem umkreiß Einer Stunde, ware die nur eine viertel Stund von uns entlegnen Ortschafft Jllhart, —. Welches auch in der Haubt Kirch Gemeind Wigoldingen ligt, —. die aber nur nach 4 Jahr bestand hat, —. vor hero haben sich auch selbige Kinder hieher versamlet, auch komen Dato 4. hier Zur Schul.
Fehrner in dem Dorff Hatenhausen, im Killsperg Lipperschwill. 3/4 Stund von hier, wird auch eine Schul gehalten. Sonst sind alle über 1. Stund Entfehrnt

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schull, werden die Kinder vom 6 ten, bis zum 12 ten. Jahr ihres Alters, von dem Ersten Buchstaben an —. Zum Lesen, So wohl im Getruckten, als Geschribnen So auch Schreiben, nach den Vorschrifften, wie auch aus dem Verstand —. Auch werden die Kinder zimlich Gut in dem Lobgesang —. und Rechnen Unterricht, Bey Tag —. als aber auch jede Wochen 3 Mahl bey Nacht

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul Zeit wird nur des Winters 16 Wochen nach einander gehalten —. Zu Somers zeit aber jede Wochen nur 1 Tag als Rependier Schul, die aus 32 Tagen besteht Auch werden die Knaben, und Döchteren, wie auch minderJährige Kinder alle Sonn, und Feyr Täg nach dem Gottesdienst von 9 Uhr bis 11 Uhr in dem Psalmen Davits, und anderen Geistreichen Gesangbücheren, mit Beystimung der Orgel Zimlich Gut unterricht

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Lehr Stunden werden bey Tags Zeit von Morgen um 8 Uhr bis 11 Uhr —. Nachmit tag von 1. bis 4 Uhr — Zu nachts aber von 6. Uhr bis 9 Uhr Fleisig gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

||[Seite 3] jeder Schul-Lehrer ist bis Dato von den Pfr: Herren So auch durch die zustimung der Bürger, der ganzen Filial Gemeind Raaperschwill bestelt worden

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Zu diesem dienst hat auch mich Anno 1778. Der Bürger Pfr. Decan in Wigoldingen, Samt der Ganzen Filial Gemeind Raaperschwill Einstimmig zum Schul-Lehrer Erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

Namens: JOH: GEORG SPENGLER, in Raaperschweilen

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Meines Alters 37 Jahr — Die Haushaltung besteht,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

aus 5 Personen —. Nemlich — Jch — Meine Frau —. und Schwiger Muter, Samt 2. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Da ich diesen dienst als Schul-Lehrer schon 21 Jahr Getreü Bedient, —. Auch schon 10 Jahr Ledingen stands,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

als ich nach bey meinen Lieben Eltern, und Geschwisterten in Helzig hausen war, —. und daselbst außert der Lehrzeit meiner Profesion als Bild-Weber, und der Güter arbeit Fleißig gewartet

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Und Dato bin Jch nebst meinem Lehramt, von dem Bürger Gerichts Stadhalter, als National Agent Erwehlt worden, da ich als ein Guter Patriot auch dieses Amt Fleisig und Getreü Bekleiden will

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schule wird Zu Winters zeit bey der Größten Anzahl der Kinder —. Von 60. Bürgers Kinder, und 18. Fremden, als 45. Knäblin, und 33. Döchterlin Zusamen von 78 Kindern besucht

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Zu Somers zeit aber kam es höchstens auf 20. Kinder

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

DER Schul Fond —. und Stifftung deßelben, ist nun durch Christlich, und Edeldenckende Werthe Bürger, und ||[Seite 4] Bürgerinen zustand komen, Theils bey ihren nach gesunden Tagen — theils aber auf ihrem Krank und Sterben Beth da Sie die Rühmlichen Vermächt nußen, zum allgemeinen {nuzen} Für den Unterricht der Lieben Jugent Freywillig gethan So —. daß die Anzahl deßelben Dato aus — 800 fl. besteht aus deßen Zinßen werden nun die 60. Bürgers Kinder auf vorbeschriebene Art, und weise ohnentgeltlich gelehrnt

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

DES Schul-Fonds Einkünfften entstehen allein aus den — 800 fl. Capithal her Fließenden Zinßen,— . Welches Aber weder mit dem Kirchen, nach armen Gut vereinigt ist.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Gelt ist zwahr keines eingeführt, nur allein Fremde Kinder außert unsrer Gemeind müßen dem Schul diener Wochentlich a. 3 xr. Bezahlen

IV.15 Schulhaus.

Vom Schul Haus ists zu bemerken, daß selbiges nicht der Gemeind, sonder dem Schul-Lehrer Eigen ist, — Nur Wünschte ich, daß Mann mir auch behilfflich sein möchte, eine besondre Schuhl Stuben zu errichten, damit ich, Samt den Schul kindern allein bleiben könnte
Für die Schul-Stuben und Haus zins bekam ich Jährlich nur 4. fl. Ob ich Gleich wohl alles Holz selbsten kauffen und anschaffen muß, und zwahr alles ohn entgeltlich, Zu dem {mus} ich Gleich wohl für die Schuhl wohnung selbsten sorgen, und selbige in Baulichem Stande erhalten

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Daß Einkommen des Schul-Lehrers ist hier sehr gering, ob Gleich wohl der Bürger Decan. von Wigoldingen schon lange verheisen die Besoldung zu verbeßeren, So ist es nun bis Dato noch niemahls geschehen, sonder jeder Zeit bey der sosehr Geringen Besoldung bestanden Als Namlich — Zu Winters Zeit des Tags nur 12 xr. ||[Seite 5] Ob mann gleich wohl 60 Kinder darfür unterrichten muß, — So auch für die Nacht-Schul in Ganzen nur 3 fl. Zu Somers Zeit aber des Tags 15 xr. Für die Sontags Schul: a: 6. xr. also belaufft es des Jahrs im Ganzen auf 37 fl. 12 xr. — Diß ist nun die Ganze Besoldung waß ich für diesen wichtigen Dienst zu beziehen hab, — Nun wünschte ich sehnlichst, bey gegenwärtiger Zeit der Freyheit, und Gleichheit, Auch diese zimlich starke Schull gewißer maasen zu verlängeren damit dan auch die Liebe Jugent durch den weiteren guten Unterricht, Vor Got, und der Welt gefällig seyen und als nützliche Mitglider der menschlichen Gesellschafft werden möchten; — und so auch mir, — als dem Schullehrer für diesen so wichtigen, und gleichsam beschwehrlichen Beruff die Besoldung auch so erstaten was diesem Beruff angemeßen und deßen Amt würdig ist, — So werde ich nun unter Gottes Beystand, diesem Ammt als Schul-Lehrer weiters getreü abwarten und Zwahr mit der aller bereitwilligster Ergebenheit

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

REPUBLICANISCHER GRUSS UND ACHTUNG.
Unter Zeichnet von mir, JOH: GEORG SPENGLER als Schull-Lehrer der Filial Gemeind Raaperschwilen DEN. 18 TEN FEBRUARJ. 1799

Zitierempfehlung: