Mülchi (Transkription Nr. 825)

Schulort: Mülchi
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 184-185v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799: Etzelkofen
Kirchgemeinde 1799: Messen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Fraubrunnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mülchi (Niedere Schule, reformiert)

antwort über die fragen wegen wegen der Schül

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

das ort Heißt Mülchy

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine Eigene gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Meßen, agent Meßer Zu ezelkofen

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Büren

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

der Schulbezirk ist Nicht weiters als das dorff

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

gehört Nichts witers darzu

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a. Limpach eine viertel Stund, Büren Zum hoof 1./2tel stu.
b. Schalunen ein Stund, Grafenried ein Stund, yffwyl ein Stund, Bangerten ein Stund, ropbolsried ein Stund, ezelkofen ein viertel Stund, schünen 1. Stund
die in den Canton Solothurn gehören, nemlich die von Meßen ein halbstund, Balm ein Stund Ramseren ein Halbstund, ätigen ein Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Erstlich Sie Lesen, darnach den Heidelberger aus außwendig, darnach Psalmen und vestgesänge einige mehr die andere weniger, auch biblische Sprüch und einige von Höbners Historien, auch den Catekisischen wägwiser der Zur Underweisung Zum H: abetmahl dienet, auch Lehrnen die Meisten, Sonderbar die knaben Schriben und geschriebens Lesen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur jm winter für beständig, von martini an, biß ausgends mertzen, jm Sommer aber, Ußert dem Heüwet ernd und Säyet, emtet, jede wochen ein Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] das wort Gotes, den Berner Catechismuß und den Underricht übrige Sind Numero 5 Schon bemeldet.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schullehrer Schribt den Schulkindern vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

vormittag 3. Stund und nachmittag 3 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

in der Schul Nicht, aber dann jm Examen Rodel werden Sie nach der Lehr in klaßen eingetheilt, darnach dann beziehen Sie das Examen gelt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Bürger Pfahrer Mit Zuziehung der gemeinds vorgesezten, und vorwißen deß Richters und auf Probhältniß deß Examens

III.11.b Wie heißt er?

Hans kaderli von Mülchy

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Zwei und Sechzig Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Brüder und Schwesteren, aber keine kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schon drißig Jahr oder drüber

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Mülchy: Sein beruff wahr Landarbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Das volk Hat mich zu einem distrikts Richter erwählt, die vorgesezten der gemeind haben verlangt, das ich diesen winter die Schul noch be- Halte weil Sie kein Schulhaus Haten, und keine Lähre wohnung in der gemeind auf der Stelle wahr wann ich besitz von Meinem amte genommen So hab ich ein anderer in die Schuhle gethan

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im winter knaben. 31
mädchen 21

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] jm Sommer besuchen die Schul Ser wenig, nur die, die Nichts arbeiten konnen, ich {kan} keine Zahl machen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

a. b. c. d. ist Nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja. aus dem kirchengut, wird in den Schul Examen den Schulkinderen jedem Nach Seiner Lehr ausgetheilt, den höchsten 5. bz. den wenigsten 2. xr.

IV.15 Schulhaus.

in der gemeind Mülchy ist Kein gemeines Schulhaus der Schulmeister hat die Schul in Seinem Eignem Haus, der Schulmeister besorget die Schulwohnung die gemeind gibt jhm dar für nichts

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

der Schullohn wird von den Haus väteren Zusamen gelegt Belaufft Sich Jährlich auf Sechs Zehen Cronen, und dan aus dem kirchengut ein Neüwen Thaler welches für das Lesen in der kirchen Soll Mitbegriffen Sein, witers ist nichts die Schulstuben wird aus dem gemeinen wald beholtzet

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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