Sutz-Lattrigen (Transkription Nr. 835)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Sutz-Lattrigen (Niedere Schule, reformiert)
03.03.1799
Antwort der Fragen Über den zustand der Schulen der Gemeind Suz und Lattringen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Daß ort der Schule stehet Mitten in zwey dörfferen Suz und Lattringen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist eine Eigne Gemeind, und hat einen Eignen Agent |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört in die Kirchgemeind Suz und Lattringen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Deß distrikts-Seeland |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Canton Bernn Gehörig |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zu dem Schul Bezirk Sind Bey 35. Haushaltungen in Einem Umkreiß von Einer viertelstund |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schulkinder Sind in beiden dörffern in diesem Jahr. 48 an der zahl |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Benachbarten Schulen Sind |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
in der {Schul} wird gelehrt Lesen Schreiben Singen auch die in der Schul Eingeführten Bücher Auswendig lehren z.B der heidelbergische Catechismuß des hübners Historiebuch oder kinderbibel Auch die Psalmen davids von den Neüen Auflagen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
in der {Schul} wird gelehrt Lesen Schreiben Singen auch die in der Schul Eingeführten Bücher Auswendig lehren z.B der heidelbergische Catechismuß des hübners Historiebuch oder kinderbibel Auch die Psalmen davids von den Neüen Auflagen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Vorschriften Regal Maßig |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul wird Taglich. 7 biß. 8 stund gehalten von 8 bis 12 uhr, und Nachmitag vom 1 biß 3 oder 4 uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die kinder {können} hier Nicht wohl in Klaßen getheilt werden weil einiche offt zum feldbau gebraucht werden |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer ist bis dahin Bestelt worden von dem Jeweiligen pfarrer haben sie Müßen und von dem damahls Regierenden Amtman bestätiget werden |
III.11.b | Wie heißt er? |
Nahmen deß Schullehrers Rudolf Nicles |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Suz in der gleichen Gemeind |
III.11.d | Wie alt? |
ist Alt 42 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ist verheürattet und hat Noch sechs kinder die leben |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ist hier in dieser Gemeind Schullehrer 5 Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
vorher 2 Jahr der Gemeind Madretsch Acht Jahr der Gemeind Möringen vorher arbeitet er auf dem Land |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben der Schul arbeitet er auf dem Land |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
im Somer soll alle wochen ein Tag oder zwen Schul gehalten werden Wird aber Selten besucht |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Es ist Schul Gestifft an Gülten. 118. kr. an Cabital |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
zu verzinsen an 4 procent welches {den kindern} den Lüeten an dem Examen ausgetheilt wird Nach der Lehr |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Daß Schulhaus ist in Einem zimlichen zustand Nicht Neü |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist eine stuben und eine Nebetstuben ein kuche |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Wer mus für die Schulwohnung sorgen die gemeind Mus es im stand erhalten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Gelt aus der Gemeind Kaßen 10 kr. 10 bz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Beschehen den 3ten Merz 1799 |