Riedtwil, Hermiswil (Transkription Nr. 852)

Schulorte: Riedtwil, Hermiswil
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 187-190v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799: Seeberg
Kirchgemeinde 1799: Herzogenbuchsee, Seeberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Seeberg, Hermiswil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Riedtwil (Niedere Schule, reformiert)
  • Hermiswil (Niedere Schule, reformiert)

01.03.1799

BERICHT über die den Gemeinden Hermiswyl und Riedtwyl zuständige Schule!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Schulhaus selbst, das ganz alleine steht, hat seinen Namen von Riedtwyl, in deßen Bezirk es sich befindet

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

fällt also weg

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jndeßen gehört es den beyden Dorffgemeinden Riedtwyl, im Kirchspiel SEEBERG und Hermiswyl Kirchgemeind Herzogenbuchsee

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

steht unter der Agentschaft SEEBERG,

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikts WANGEN im

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton BERN.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häüser.
Jnnerhalb deß Umkreises der 1ten Viertelstund befinden sich Häüser 29.
Jnnerhalb deß Umkreises der 2ten Viertelstund sind Häüser 14.
Summ der Häüser 43.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 2] A. Riedtwyl das Dorff. Entfernung von der Schule. 1/4 Stund Anzahl der Kinder 19. hiervon hangen folgende einzelne Wyler und Höfe ab, nemlich:
a. Oschwand ein Wyler. Entfernung von der Schule. 1/2 Stund Anzahl der Kinder 3
b. Das obere und untere Grüt Entfernung von der Schule. gleich Anzahl der Kinder 2
c. das hintere und vordere Hölzli Entfernung von der Schule. gleich Anzahl der Kinder 2
d. der mittlere und untere Kasten Entfernung von der Schule. gleich Anzahl der Kinder 5
e. Die Hopferen und Liechthoofstadt. Entfernung von der Schule. 1/4 Stund Anzahl der Kinder 4
B: Hermiswyl nach Herzogenbuchsee gehörend ist nur das Dorf. Entfernung von der Schule. 1/4 Stund Anzahl der Kinder 16
Summ Anzahl der Kinder 51

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a. Oschwand. Entfernung von der Schule. 1/2 Stund.
b. Niedergraßwyl. Entfernung von der Schule. gleich
c. Seeberg. Entfernung von der Schule. 3/4 Stund.
d. Dörigen Kirchspiel Herzogenbuchsee. Entfernung von der Schule 1. Stund.
E. Ober-Oenz, im gleichen Kirchspiel Entfernung von der Schule. gleich.
f. Herzogenbuchsee Entfernung von der Schule. gleich.
g. Wynigen. Entfernung von der Schule. gleich.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] a. Buchstabieren und Lesen,
b. Singen-Psalmen und Schmidlj,
c. Schreiben nach Vorschriften, auch so gut möglich Übung im richtig schreiben und
d. Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule nimmt ihren Anfang mit Den ersten Tagen Wintermonats, und währt biß Ostern; Denne den Sommer hindurch, je nachdem es die Landarbeiten erlauben, Sommer-Schul zusamen 3. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher, deren mann sich im hiesigen Schulhaus bedient, sind diese:
Das Bernersche ABC Büchlein,
der Heydelberger-Katechismus,
Psalmen und Schmidlj Bücher,
Hübners Biblische Geschichten,
Testament — und
Rochows Kinderfreünd!

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

diese mußte der Schulmeister selbst besorgen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule fängt deß Morgens nach 8. Uhr an und währt biß 11. Uhr; deß Nach ||[Seite 4] Nachmittags währt sie von 1. biß gegen 4. Uhr!

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Weil die Schule unter einem einzigen Lehrer steht, so ist sie nicht Klaßen abgetheilt, nur theilt der der Lehrer die Kinder, je nachdem so sie lehrnen, in verschiedene Klaßen ab.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schullehrer — dieser ward bißher in Beysein beyder Pfarrer von Herzogenbuchsee und Seeberg, so wie auch in Gegenwart der Vorgesezten Hermiswyl und Riedtwyl examiniert und nachwärts dem ehmaligen Amtsmann von Wangen zur Bestättigung vorgeschlagen.

III.11.b Wie heißt er?

Der jezige Schullehrer heißt: Johannes May

III.11.c Wo ist er her?

von Rohrbach,

III.11.d Wie alt?

gebohren den 20ten Christmonat 1770.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheyrathet und hat 3. Mädchen,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist anfangs Wintermonats 1796. an hiesige Schule als Lehrer erwählt worden

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorhär hälff er seinem Vatter in der Schule zu Rohrbach, sonst ist er seines Hand ||[Seite 5] Handwerks ein Leinweber,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

mit welcher Profession er sich auch in den Zwischen-Stunden beschäftigt wenn es ihm die Zeit zuläßt, sonst aber verwendet er Winterszeit seine Nebenstunden mehrentheils zu seiner ferneren Ausbildung in seinem Bruffe als Lehrer; Neben dem gewöhnlichen Unterrichte in der Schule, liegen ihm über dem noch die Winterkinderlehren ob!

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter — Knaben 15. Mädchen 20.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer — Knaben Mädchen gleich

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond — Schulstiftung ist, weil die Schul erst vor wenigen Jahren ganz neü ist gestiftet worden, keine vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Auch Schulgeld ist keins eingeführt!

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist ganz neü,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hat eine geräümige Schulstuben, neben ||[Seite 6] welcher sich eine eigene für den Lehrer bestimmte Wohnung befindet;

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Gebäüde selbst und die Unterhaltung deßelben liegt den beyden vorgemelten Gemeinden Hermiswyl und Riedtwyl ob.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen deß Schullehrers besteht neben freyer Wohnung:
a. in einem Garten beym Hause und in einer starken halben Jucharten ungebauener Reüte!
b. in 5. Klafter Holz, Zum Haus gelifert
c. in Geld. 30 kr. welches von den Hausvättern erhoben wird, je doch ohne Mühwalt deß Schullehrers!

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Also nach bestem Wißen und Gewißen zusamen getragen durch dermahligen Schullehrer Johannes May
Riedtwyl den 1ten Merz 1799.

Zitierempfehlung: